Auch in Köln klagt jetzt ein Gastwirt gegen die Sperrstunde. Der Gastronom richte sich gegen eine Sperrstunde von 1.00 Uhr bis 6.00 Uhr und den in dieser Zeit untersagten Verkauf von alkoholischen Getränken, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln. Mittlerweile ist für Köln bereits eine Sperrstunde ab 23.00 Uhr angekündigt worden.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Freitag erklärt, die Sperrstunde in Berlin halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Elf Gastronomen hatten sich dagegen gewandt und bekamen Recht. Sie dürfen nach dem Beschluss nun auch nach 23.00 Uhr öffnen, jedoch weiterhin ab diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr ausschenken, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.
Das Verwaltungsgericht befand, die Sperrstunde sei für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens nicht erforderlich. Wegen des Ausschankverbots bestehe auch die Gefahr einer alkoholbedingten «Enthemmung» nach 23.00 Uhr nicht.
Der Senat scheiterte am Freitagabend zunächst mit dem Versuch, die Sperrstunde trotzdem weiter flächendeckend durchzusetzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) erteilte nicht die erhoffte Zwischenverfügung. Es nannte die Begründung des Verwaltungsgerichts nachvollziehbar. Die Entscheidung über die Beschwerde des Senats in der Hauptsache steht aber noch aus. (dpa)