Sie haben gefeiert als gäbe es kein Morgen, und jetzt sollten sie zahlen: Dutzende Gastronomen und Diskotheken ist nach ihren "Weltuntergangs-Partys" am 21. Dezember nun eine saftige Abmahnung ins Haus geflattert. Denn ein Wirt aus dem bayerischen Hof hat sich die Wortmarke „Weltuntergang“ für die Gastronomie schützen lassen. Dessen Anwalt bittet nun die Veranstalter von "Weltuntergangs-Partys" mit jeweils 1.800 Euro zur Kasse. Opfer haben sich bereits zusammengeschlossen. Ob die Forderung rechtens ist, müssen nun wohl die Gerichte klären.