Dreieinhalb Jahre Gefängnis für einen saarländischen Wirt – das Gericht war sich einig, dass der 40-jährige im März dieses Jahres einen Mann mit einem Messer tödlich verletzt hatte. Das Opfer hatte am frühen Morgen noch die Gaststätte aufsuchen wollen, der Wirt schloss gerade ab. Es kam zum Streit, in den sich noch ein weiterer Mann einmischte. Daraufhin zog der Verurteilte ein Messer, das Opfer verstarb noch am Tatort. Die Staatsanwaltschaft hatte den Wirt zunächst wegen Totschlags angeklagt, änderte dies aber später zu Körperverletzung mit Todesfolge. Die Verteidigung plädierte vergebens auf Notwehr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.