Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) verhandelt über die Schadenersatzklage des Betreibers des Schloss Diedersdorf in Teltow-Fläming. Der Gastronom verlangt vom Land rund 27.000 Euro - einen Teil der Schadenssumme, die ihm wegen der coronabedingten Schließung seines Betriebs entstanden sei.
Monatelang war das beliebte Ausflugsziel mit Hotel und Lokal südlich von Berlin wegen der Corona-Pandemie geschlossen. Dafür will der Gastronom nun Ersatz. Vor dem Landgericht Potsdam hatte er keinen Erfolg. Das Gericht wies seine Klage ab. Es gäb keine Grundlage, die ihm den geltend gemachten Anspruch zusprechen würde, so die Begründung der Richter. Dagegen legte der Unternehmer Berufung ein.
Schloss Diedersdorf (Teltow-Fläming) musste seinen Betrieb - wie auch andere Betriebe im Gastgewerbe - wegen der Eindämmungsverordnung fast komplett einstellen. Nur der Verkauf von Speisen außer Haus und ein eingeschränkter Betrieb des Hotels waren möglich.