Eine nicht wahrgenommene Weihnachtsfeier kommt einem Unternehmen aus dem Landkreis München teuer zu stehen. Wie das Amtsgericht München mitteilte, wurde die Firma zu einer Schadensersatzzahlung von 2.508,64 Euro verurteilt.
Menü für 15 Gäste vorbereitet
Der Vorfall ereignete sich bereits im Dezember 2023. Das Unternehmen hatte für den 8. Dezember eine Weihnachtsfeier in einem Restaurant geplant und ein festes Menü für 15 Gäste bestellt. Der Preis pro Person betrug 125 Euro, Getränke nicht inbegriffen. Das Restaurant bereitete sich entsprechend vor: Zutaten wurden eingekauft und zubereitet, der Tisch festlich eingedeckt. Doch die Feier fand nicht statt – niemand erschien, und eine Absage erfolgte ebenfalls nicht.
Gerichtsurteil: Vertragliche Verpflichtung verletzt
Das Restaurant zog daraufhin vor Gericht und bekam Recht. Das Amtsgericht München stellte fest, dass zwischen den Parteien ein rechtsverbindlicher Bewirtungsvertrag zustande gekommen war. Durch das Nichterscheinen habe das Unternehmen die Erfüllung der vereinbarten Leistung unmöglich gemacht, erklärte das Gericht. Damit sei es schadensersatzpflichtig.
Keine Erklärung seitens des Unternehmens
In seiner Urteilsbegründung kritisierte das Gericht, dass das Unternehmen keine Erklärung für sein Nichterscheinen lieferte. Der Schaden des Restaurants hingegen sei schlüssig dargelegt worden. Besonders schwer wog, dass die zubereiteten Speisen aufgrund ihrer Exklusivität nicht anderweitig verwendet werden konnten. Auch der entgangene Umsatz aus Getränkebestellungen wurde bei der Schadenssumme berücksichtigt.