Verfassungsbeschwerde: Seniorenheim will Kantine für geimpfte Bewohner öffnen

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Ein Seniorenheim in Südbaden will vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen, dass gegen Corona geimpfte Bewohner wieder gemeinsam in der Kantine essen dürfen. Ein entsprechender Eilantrag und eine Verfassungsbeschwerde seien an das Karlsruher Gericht gegangen, teilte Rechtsanwalt Patrick Heinemann am Freitag mit, der das Heim im Landkreis Lörrach sowie einen 79 Jahre alten Bewohner vertritt.

Vor den Vorinstanzen war das Heim gescheitert. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte am Freitag den Eingang der Beschwerde und des Eilantrags. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hält den Zug vor das Gericht für einen wichtigen Schritt.

«Wir sind der Überzeugung, dass Prävention und Infektionsschutz wichtig sind, aber auch ihre Grenzen haben», sagte Rechtsanwalt Heinemann der dpa. Die Senioren in den Einrichtungen litten schon seit einem Jahr massiv unter den Corona-Maßnahmen. Das Personal in dem Heim in Steinen berichte, dass die Bewohner wegen ihrer Isolation massiv abbauten, zum Teil verwahrlosten und Depressionen entwickelten. Dabei seien bis auf wenige Ausnahmen alle Bewohner geimpft. «Einen sichereren Schutz wird es auch auf lange Sicht nicht geben», sagte Heinemann.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte in seinem Beschluss argumentiert, es sei wissenschaftlich nicht ausreichend geklärt, ob Geimpfte das Virus weitergeben könnten. Das stimme so nicht, sagte Heinemann. Das Gericht habe sich auf veraltete Erkenntnisse gestützt. Für die Verfassungsbeschwerde habe man Rückendeckung unter anderem von Virologen und Patientenschützern bekommen.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, unterstützt die Verfassungsbeschwerde. «Es klingt wie eine Geschichte aus Absurdistan», erklärte er. «Geimpfte Heimbewohner dürfen wegen der Infektionsgefahr nicht zusammen Kaffee trinken.» Doch was in dem Heim in Steinen geschehe, sei gängige Praxis in vielen der 12 000 Pflegeheime in Deutschland. Obwohl 95 Prozent der 900 000 Bewohner eine Erstimpfung erhalten hätten und 73 Prozent eine Zweitimpfung, herrschten strengste Kontaktbeschränkungen, erklärte Brysch.

Das Risiko, dass auch Geimpfte das Virus weitergeben könnten, rechtfertige nicht die andauernden massiven Eingriffe in die Grundrechte, argumentierte der Patientenschützer. «Deshalb ist überfällig, dass jetzt das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren Klarheit schafft. Sonst macht das politische Konzept keinen Sinn, mit Impfen und Testen aus der Corona-Krise zu kommen.» (dpa)


 

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