Das Verwaltungsgericht Würzburg hat im Eilverfahren einen Gastwirt im Landkreis Kitzingen vorerst davor bewahrt, wegen der Hygienemängel in seinem Restaurant im Internet veröffentlicht zu werden. Obwohl die Prüfer verdorbene Lebensmittel im Kühlraum, verschmutzte Töpfe, Deckel und Bratpfannen sowie Schimmelflusen am Ventilatorengitter vorfanden, überwiege das private Interesse des Gastronomen, von der Veröffentlichung einstweilen verschont zu bleiben, so das Gericht. Eine endgültige Entscheidung muss noch getroffen werden. Wohl bekomm's.