Während des islamischen Fastenmonats Ramadan ist essen und trinken tagsüber nicht vorgesehen. Für viele gläubige Muslime ist das Fasten wichtig, auch wenn der Arbeitgeber mitunter wenig Verständnis zeigt. Wie sieht die rechtliche Lage in Deutschland aus?
Die sogenannte Religionsausübungsfreiheit ist durch das Grundgesetz geschützt, so Rechtsschutz-Experte Tjark Menssen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). «Arbeitnehmer können sich auch gegenüber ihrem Arbeitgeber darauf berufen.» Dieser sei zwar durch sein Grundrecht der unternehmerischen Betätigungsfreiheit geschützt, müsse aber in diesem Rahmen alles Zumutbare tun, um das Recht des Arbeitnehmers nicht zu gefährden.