Das Boxhotel mit fensterlosen Mini-Zimmern in Hannover darf die Gäste nur höchstens drei Tage am Stück übernachten. Dies hatte die Landeshauptstadt festgelegt - die Klage des Betreibers dagegen hat das Verwaltungsgericht am Mittwoch weitestgehend abgewiesen.
Nach Auffassung der Firma geht es um ein besonderes Erlebnis, auf das sich die Gäste bewusst einlassen. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die drei-Tage-Regelung eingehalten werden müsse und folgte damit einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, teilte eine Sprecherin mit.
Dass es sich um ein besonderes Erlebnis handele, hatte das Gericht nicht überzeugt. Die Kammer bezog sich auf die Betriebsbeschreibung, wonach das Hotel vor allem für Kunden sei, die nach einer günstigen Übernachtung suchten.
Die Landeshauptstadt Hannover hatte sich auf die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts berufen und mit gesundheitlichen Gründen argumentiert. Die Lüneburger Richter hatten im Mai die Baugenehmigung für ein Boxhotel bestätigt, wenn dieses auf einen kurzzeitigen Aufenthalt in den Zimmern ausgerichtet sei.
Erfolg hat die Klage im Hinblick auf einen anderen Passus: Der Betreiber des Boxhotels muss keinen Nachweis erbringen, dass die drei-Tage-Regelung eingehalten wird, urteilte die Kammer. Dies hatte die Landeshauptstadt Hannover zusätzlich gefordert, teilte die Sprecherin mit.
(dpa)