Bundesfinanzhof zur Erbschaftssteuer – Benachteiligung von Hotels und Pensionen befürchtet

| Hotellerie Hotellerie

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Der DEHOGA läuft bundesweit Sturm gegen den Richterspruch und fordert gesetzliche Klarstellung.

Bei der Erbschaftssteuer hat der Gesetzgeber geregelt, dass das sog. „Betriebsvermögen“ begünstigt wird. Vermögen, das in erster Linie der weitgehend risikolosen Renditeerzielung dient und weder die Schaffung von Arbeitsplätzen noch zusätzliche volkswirtschaftliche Leistungen bewirkt, ist dagegen sog. „Verwaltungsvermögen“, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt ist.

In einer aktuellen Entscheidung des BFH ging es um die Erbschaft eines Parkhauses. Der BFH hat entschieden, dass ein Parkhaus erbschaftssteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen ist. Der BFH hat allerdings auch ausgeführt, dass ebenfalls Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen und Campingplätze) und Räume in Gaststätten nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen sind. Dieses Urteil hat bereits Teile der Branche stark verunsichert und ist nachvollziehbar bei Hoteliers wie auch bei uns im DEHOGA auf großes Unverständnis gestoßen.

Diese Einordnung sei auch mit Blick auf die aktuellen Erbschaftssteuerrichtlinien der Finanzverwaltung nicht nachvollziehbar, sagt der DEHOGA Bundesverband, in denen es heißt: Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und in Anspruch genommen, führt die Überlassung der Grundstücksteile nicht zu Verwaltungsvermögen, wenn die Tätigkeit nach ertragsteuerlichen Gesichtspunkten insgesamt als originär gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist (z. B. bei Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen oder Campingplätzen).

„Die Auffassung des BFH widerspricht eindeutig dem Willen des Gesetzgebers, der auch in der seinerzeitigen Gesetzesbegründung nur das Verwaltungsvermögen von der Verschonung ausnehmen wollte, welches der risikolosen Renditeerzielung dient, keine Arbeitsplätze schafft und keine volkswirtschaftlichen Leistungen erbringt. Das alles trifft auf Beherbergungsbetriebe unstreitig nicht zu, das Gegenteil ist der Fall“, so der DEHOGA.

Es sei völlig inakzeptabel, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bei der Erbschaftssteuer zu benachteiligen. „Wir erwarten Gleichbehandlung mit Handwerks- und Industriebetrieben. Unsere Betriebe haben eine hohe arbeitsmarktpolitische, volkswirtschaftliche wie gesellschaftliche Relevanz“, betont der Verband.

Die Politik sei gefordert, dazu schnellstmöglich eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen, damit die Familienunternehmen unserer Branche Planungs- und Rechtssicherheit erhielten.

Der DEHOGA hat daher bereits Bundesfinanzminister Christian Lindner sowie die Mitglieder des Finanzausschusses angeschrieben und den politischen Handlungsbedarf aufgezeigt. Die DEHOGA Landesverbände wenden sich ebenso an ihre Ministerpräsidenten sowie die Finanz- und Wirtschaftsminister.

„Wir wissen, hier steht viel auf dem Spiel. Seien Sie bitte versichert, gemeinsam mit den DEHOGA Landesverbänden werden wir uns mit größtem Einsatz dafür stark machen, dass die Politik schnellstmöglich im Interesse der betroffenen Familienunternehmen handelt“, so der DEHOGA abschließend.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Premier Inn hat ein Grundstück in Magdeburg angekauft. Das durch Premier Inn selbst entwickelte Projekt wird der erste Standort des Unternehmens in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts. Die Eröffnung ist bis spätestens 2027 geplant.

Das Portfolio der The Luxury Group von Marriott International umfasst über 529 Häuser in 73 Ländern und Territorien. Bis Ende 2024 sollen drei weitere Hotels eröffnet werden. Zudem befinden sich derzeit mehr als 260 Hotels und Resorts in der Entwicklung.

Am Ostkreuz entsteht in Berlin derzeit ein großer Büro-Standort. Auf dem Gelände des ehemaligen Hauptsitzes der Deutschen Rentenversicherung hält auch ein Premier Inn-Hotel Einzug. 2027 sollen 270 Zimmer eröffnen.

Im Stadtteil Graz-Smart City ist ein neues harry's home-Hotel eröffnet worden. Das Haus mit 140 Zimmern ist das bisher größte der Hotelgruppe. Nachhaltigkeit und die effiziente Nutzung von Ressourcen stehen im Mittelpunkt. harry’s home dokumentiert das auch mit seiner bepflanzten Außenfassade.

Der ehemalige Steigenberger-CEO Puneet Chhatwhal leitet seit sieben Jahren auch die indische Luxushotelmarke Taj der Indian Hotels Company Limited (IHCL). Nun nimmt er die Schweiz als Standort ins Visier. In Deutschland plant Taj ab 2025 den Hessischen Hof in Frankfurt zu betreiben.

Im französischen Metz eröffnet im März 2025 ein ganz besonderes Hotel. Das Maison Heler ist ein monolithisches Gebäude mit neun Stockwerken, das von einem lothringischen Haus aus dem 18. Jahrhundert gekrönt wird.

Die Oetker Collection plant eine neue Luxusherberge in St. Tropez in Partnerschaft mit den Eigentümerfamilien Pariente und Essebag. Die Eröffnung des Hotels, dessen Name geheim ist, wird mit dem Beginn der Saison 2027 erwartet.

In der letzten Woche ist in Saarbrücken ein H2-Hotel der H-Hotels Gruppe eröffnet worden. In dem Neubau verteilen sich 182 Doppel- sowie 20 Vierbettzimmer von der zweiten bis in die achte Etage.

Im Heideort Salzhausen brannte vor sieben Jahren ein großer Teil eines Reetdach-Ensembles ab. Als Hotel soll das gediegene Landgasthaus mit tausendjähriger Geschichte 2027 wieder eröffnet werden.

Das Jahr 2025 markiert ein besonderes Kapitel für die HSMA Deutschland e.V. Seit 55 Jahren ist die Hospitality Sales & Marketing Association ein Partner und Impulsgeber für die Hotellerie. Dieses Jubiläum wird am 13.1.2025 mit einer Gala in Bonn gefeiert – ein Abend, der Mitglieder, Partner und Branchenfreunde zusammenbringen soll.