Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Der DEHOGA läuft bundesweit Sturm gegen den Richterspruch und fordert gesetzliche Klarstellung.
Bei der Erbschaftssteuer hat der Gesetzgeber geregelt, dass das sog. „Betriebsvermögen“ begünstigt wird. Vermögen, das in erster Linie der weitgehend risikolosen Renditeerzielung dient und weder die Schaffung von Arbeitsplätzen noch zusätzliche volkswirtschaftliche Leistungen bewirkt, ist dagegen sog. „Verwaltungsvermögen“, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt ist.
In einer aktuellen Entscheidung des BFH ging es um die Erbschaft eines Parkhauses. Der BFH hat entschieden, dass ein Parkhaus erbschaftssteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen ist. Der BFH hat allerdings auch ausgeführt, dass ebenfalls Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen und Campingplätze) und Räume in Gaststätten nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen sind. Dieses Urteil hat bereits Teile der Branche stark verunsichert und ist nachvollziehbar bei Hoteliers wie auch bei uns im DEHOGA auf großes Unverständnis gestoßen.
Diese Einordnung sei auch mit Blick auf die aktuellen Erbschaftssteuerrichtlinien der Finanzverwaltung nicht nachvollziehbar, sagt der DEHOGA Bundesverband, in denen es heißt: Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und in Anspruch genommen, führt die Überlassung der Grundstücksteile nicht zu Verwaltungsvermögen, wenn die Tätigkeit nach ertragsteuerlichen Gesichtspunkten insgesamt als originär gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist (z. B. bei Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen oder Campingplätzen).
„Die Auffassung des BFH widerspricht eindeutig dem Willen des Gesetzgebers, der auch in der seinerzeitigen Gesetzesbegründung nur das Verwaltungsvermögen von der Verschonung ausnehmen wollte, welches der risikolosen Renditeerzielung dient, keine Arbeitsplätze schafft und keine volkswirtschaftlichen Leistungen erbringt. Das alles trifft auf Beherbergungsbetriebe unstreitig nicht zu, das Gegenteil ist der Fall“, so der DEHOGA.
Es sei völlig inakzeptabel, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bei der Erbschaftssteuer zu benachteiligen. „Wir erwarten Gleichbehandlung mit Handwerks- und Industriebetrieben. Unsere Betriebe haben eine hohe arbeitsmarktpolitische, volkswirtschaftliche wie gesellschaftliche Relevanz“, betont der Verband.
Die Politik sei gefordert, dazu schnellstmöglich eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen, damit die Familienunternehmen unserer Branche Planungs- und Rechtssicherheit erhielten.
Der DEHOGA hat daher bereits Bundesfinanzminister Christian Lindner sowie die Mitglieder des Finanzausschusses angeschrieben und den politischen Handlungsbedarf aufgezeigt. Die DEHOGA Landesverbände wenden sich ebenso an ihre Ministerpräsidenten sowie die Finanz- und Wirtschaftsminister.
„Wir wissen, hier steht viel auf dem Spiel. Seien Sie bitte versichert, gemeinsam mit den DEHOGA Landesverbänden werden wir uns mit größtem Einsatz dafür stark machen, dass die Politik schnellstmöglich im Interesse der betroffenen Familienunternehmen handelt“, so der DEHOGA abschließend.