Bundesgerichtshof vertagt Entscheidung über kurzzeitige Vermietung

| Hotellerie Hotellerie

Mit kurzzeitigen Vermietungen lässt sich meistens mehr Geld verdienen, als mit einem regulären Langzeitmieter. Doch wie verhält es sich in Häusern mit mehreren Eigentumswohnungen? Ist die Vermietung der eigenen Wohnung in einem solchen Haus erlaubt? Das fragt sich derzeit auch der Bundesgerichtshof. 

Im verhandelten Fall will eine Frau ihre Wohnung in Papenburg im Emsland als Ferienwohnung anbieten. Die übrigen Eigentümer möchten dies jedoch verhindern, da sie sich durch die kurzzeitige Vermietung gestört fühlen. In der sogenannten Teilungserklärung war eine derartige Vermietung jedoch zunächst erlaubt. Also schlossen sich die übrigen Mieter zu einer Dreiviertelmehrheit zusammen und änderten die Erklärung dahingehend, dass eine Vermietung an Feriengäste nun ausgeschlossen ist. 

Diese Änderung erklärte jedoch das Landgericht in Aurich für nichtig und berief sich dabei auf ein älteres BGH-Urteil aus dem Jahr 2010. Bei diesem hatten die Richter entschieden, dass die entsprechende Vermietung an wechselnde Gäste ein Teil der zulässigen Nutzung sei. Eine wichtige Einschränkung gab es bei dem zurückliegenden Fall aber zu beachten: Die Feriengäste seien laut BGH nur dann erlaubt, wenn die Teilungserklärung nichts anderes bestimmt und die Eigentümer nichts anderes vereinbart hätten. 

Auf die Entscheidung im aktuellen Fall müssen die Beteiligten allerdings noch warten: Der Senat hat diese nach der Verhandlung vertagt. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gekko Group gibt zum Jahreswechsel neue Entwicklungen zum Standort Berlin bekannt: Das Hotel am Steinplatz wird das neue Roomers Berlin und die Sircle Collection übernimmt ab Januar 2025 das Management des Boutique Hotels Provocateur Berlin.

Welche Umweltschutz- und Sparpotenziale liegen in Ihrem Hotellerie- oder Gastronomiebetrieb? In Zusammenarbeit mit dem DEHOGA Bayern hat der Umwelt- und Klimapakt Bayern einen Leitfaden für die Hotellerie- und Gastronomiebranche entwickelt, der hilfreiche Tipps und Praxisbeispiele für den betrieblichen Umweltschutz enthält.

Die bema group hat ein Grundstück in Düsseldorf-Heerdt an Premier Inn verkauft. Die Gruppe hat für die Fläche ein nachhaltiges und bereits bauordnungsrechtlich gesichertes Hotelkonzept mit einer Bruttogrundfläche von rund 4.300 Quadratmetern entwickelt. 

Die Hyatt Hotels Corporation präsentierte auf der Messe ILTM in Cannes jetzt ihre Pläne im Luxus- und Lifestyle-Segment. Demnach will die Gesellschaft über 50 Hotels bis 2026 weltweit in diesen Kategorien eröffnen.

Die historische Villa Baltic an der Strandpromenade von Kühlungsborn trotzt seit 35 Jahren im Leerstand dem Verfall. Die Eigentümer wollen das Nachbargrundstück erwerben und dort ein Hotel errichten. Wann ist die Hängepartie zu Ende?

Meliá Hotels International hat die weitere Expansion ihres Luxusportfolios im Jahr 2025 mit der Eröffnung von 15 Hotels angekündigt - und das von Südostasien über die Karibik bis Europa.

Die Gekko Group gibt zum Jahreswechsel neue Entwicklungen zum Standort Berlin bekannt: Das Hotel am Steinplatz wird das neue Roomers Berlin und die Sircle Collection übernimmt ab Januar 2025 das Management des Boutique Hotels Provocateur Berlin.

Hilton wird erstmals in der  Republik Moldau vertreten sein. Mit der Eröffnung eines Hilton Garden Inn in der Hauptstadt Chişinău betritt das Unternehmen einen neuen Markt. Das geplante Hotel entsteht durch die Sanierung des historischen Dacia-Hotel.

Am 4. Dezember 2024 wurden in Stuttgart acht Unternehmen aus Baden-Württemberg mit dem „Umweltpreis für Unternehmen 2024“ ausgezeichnet. Zu den Preisträgern zählt das Seehotel Wiesler aus Titisee-Neustadt in der Kategorie „Handel und Dienstleistung“.

Die Türkei setzt ihren Wachstumskurs im Tourismussektor fort: Bis zum Jahr 2026 sollen landesweit 149 neue Hotels entstehen, vorwiegend in den gehobenen Kategorien von vier und fünf Sternen.