Corona-Krise: Dorint-Chef Dirk Iserlohe will Entschädigungen notfalls gerichtlich erstreiten

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Die Hotels von Dorint sind alle geöffnet. Die Belegung liegt um drei Prozent, 32 Millionen Euro Umsatz wurden in der Corona-Krise storniert. Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe fordert jetzt staatlich Kompensation und will notfalls vor Gericht ziehen.

Die durchschnittliche Belegung der bisher erfolgreichen deutschen Hotelkette, die jüngst im September des Jahres 2019 ihr 60. Jubiläum feierte, konnte kumuliert vom 1. Januar 2020 bis zum Sonntag, den 15. März 2020, durchschnittlich 52,4 Prozent Belegung aufweisen. Nur eine Woche später, Sonntag 22. März 2020, nachdem sukzessive die Verordnungen der Länder zur Schließung der Hotels eingegangen waren, lag die durchschnittliche Belegung dann nur noch bei 2,9 Prozent.

Seit Mitte März 2020 sind bei der Dorint-Gruppe insgesamt über 32 Millionen Euro Umsatz storniert oder gar nicht erst realisiert worden. Das heißt, dass die Dorint Gruppe im Schnitt rund eine Million Euro Umsatz pro Tag verliert. Die Geschäftsführung rechnet bereits heute mit Stornierungen bzw. Ausfall des Geschäftes aufgrund der Verordnungen in Höhe von mindestens weiteren 50 Millionen Euro bis zum Jahresende.

Der Vorsitzende des Dorint Aufsichtsrats, Dirk Iserlohe, sieht sich aus wirtschaftlichen, juristischen und sozialen Gründen jedoch weiterhin verpflichtet die Hotelbetriebe allesamt in dem Umfang offen zu halten, wie es gesetzlich möglich ist. Auf jeden Fall setze die Dorint-Führungsspitze alle gesundheitspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung vollumfänglich in ihren Häusern um. Dazu Dirk Iserlohe: „Selbstverständlich akzeptieren wir Maßnahmen, die zur Eindämmung der bestehenden Coronavirus-Pandemie notwendig sind. Wir sehen die Arbeit der Bundesregierung diesbezüglich als gut und richtig an. Allerdings müssen Personen und Gesellschaften, die dadurch Sonderopfer zu Gunsten der Gemeinschaft erbringen, auch entschädigt werden“, so Iserlohe weiter. „Vor allem, da diese eindeutig einer unverschuldeten Belastung ausgesetzt sind“.

Die Hotel- und Gaststättenbranche ist grundsätzlich disruptiven Entwicklungen, deren zeitliche Dimension noch nicht einzuschätzen ist, ausgesetzt, wie kaum eine andere Branche. „Die Nutzung der von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Kredite ist nur ein unzureichender Mosaikstein im Rahmen der Problemlösung“, konstatiert Iserlohe. Die Höhe der notwendigerweise in Anspruch zu nehmenden Mittel steht in keinem Verhältnis zum durchschnittlichen Gewinn der Unternehmen der letzten Jahre. „Damit würden der Branche unüberwindbare und unverschuldete Lasten aufgebürdet – und das für Jahrzehnte“, so der Familienunternehmer weiter. Die Hotel- und Gaststättenbranche sei ein derart umkämpfter Markt, so dass für solche außergewöhnlichen Situationen keine ausreichenden Rücklagen in den meisten Betrieben hätten gebildet werden können. Die Verluste seien nicht innerhalb von 10 Jahren amortisierbar sein. Deshalb sei die Dorint-Gruppe – wie auch die Verbände – der Überzeugung, dass der Staat Kompensationen statt Kredite gewähren muss. Da dieser Prozess aber sicherlich noch lange reifen müsse, habe sich die Dorint Gruppe nach reiflicher Überlegung und rechtlicher Überprüfung entschieden die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen zu nutzen.     

Entschädigungen von Landesregierungen als Ausweg

Dorint will in allen Bundesländern – mit Ausnahme von Niedersachsen und dem Saarland, wo derzeit keine Dorint-Hotels existieren – Ansprüche nach § 65 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) anmelden und falls erforderlich gerichtlich durchsetzen. Denn für abstrakte generalpräventive Maßnahmen, wie es der § 16 IfSG für „drohende Gefahren“ (Verhütung) vorsehe, sei eben in § 65 IfSG „eine Entschädigung in Geld“ für den sogenannten „Nichtstörer“ vorgesehen. Die Länder versuchten nun schon länger ihre Präventivmaßnahmen – auf Basis einer falschen Norm des § 28 IfSG (Bekämpfung) – zu begründen. Doch von einer konkreten Gefahr, also von einem sogenannten Störer, könne man im Fall der Coronavirus-Pandemie nicht ausgehen. Die Hotels würden folglich in ihrer Nutzung präventiv stark beeinträchtigt, allerdings ohne, dass sich ein infizierter Mitarbeiter oder Gast „am Ort“ befinde.

Verlorene Zuschüsse wären wünschenswert

„Es wäre wünschenswert, dass die Bundesregierung die Hotel- und Gastronomie-Branche durch freiwillige Kompensationsleistungen oder – noch besser – durch verlorene Zuschüsse stützt“, fordert Dirk Iserlohe. Seiner Meinung nach versuchten sich die Landesregierungen allerdings im Moment mit der Anwendung falscher Normen (wie zum Beispiel des § 28 IfSG, der für Fälle einer konkreten und vom Betrieb ausgehenden Gefahr anzuwenden sei) ihrer Verantwortung zu entziehen, da diese Norm keine Entschädigung vorseh. Ein Anwendungsbeispiel des § 28 IfSG wäre der Ausbruch einer Schweinegrippe auf einem Bauernhof. Hier hat der Bauer nach Auflage der Tötung seiner Tiere keine Entschädigungsansprüche, da er im Sinne des Gesetzes ein „Störer“ ist. Der Bauer könne sich aber zuvor mit einer sogenannten Betriebsschließungsversicherung absichern. Eine Präventivmaßnahme des Staates für eine drohende Gefahr sei aber so gut wie nicht versicherbar. Das belegten die derzeitigen Erklärungen der Versicherungswirtschaft deutlich. Beim § 16 IfSG entgegen gehe man vom Nichtstörer aus, der enteignungsgleiche Vermögenseingriffe wegen drohenden Gefahren erdulden und dafür gemäß § 65 IfSG entschädigt werden muss. Deshalb wiederspricht die Dorint-Gruppe den falschen Verordnungen und bittet um Klarstellung, notfalls auch gerichtlich.

Intervention des Gesetzgebers zu Gunsten der Mieter/Pächter als sinnvolle Teillösung      

Der Gesetzgeber habe leider mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie insbesondere für Vermieter und Mieter unklare Verhältnisse geschaffen. Obwohl der Gesetzgeber einen Kündigungsschutz im Falle der Nichtzahlung von Miete für die Monate April bis Juni zu Gunsten des Mieters geregelt hat, soll die Zahlungspflicht im Grundsatz bestehen bleiben. Allerdings werde der Artikel 240 überwiegend so verstanden, dass die Grundsätze vom Wegfall der Geschäftsgrundlage gleichwohl anzuwenden sein. Nach diesem müsse eine Vertragsanpassung bei solchen wesentlichen Verwerfungen der Marktlage erfolgen. Wie ein solcher fairer Interessensausgleich zu erfolgen habe, werde allerdings nicht vorgegeben. Hier wäre eine gesetzliche Vorgabe angesagt.  

Fairer Solidarpakt

Iserlohe geht sogar noch einen Schritt weiter: „Wenn die Wirtschaftsteilnehmer in die Pflicht genommen werden, alle Verordnungen, Verbote und Einschränkungen zu Gunsten der Bevölkerung mitzutragen, könne man vom Gesetzgeber regulierende Eingriffe erwarten, die zu einem fairen Solidarpakt führten. Selbstverständlich müssten dabei Leistungsfähigkeit und Billigkeit geprüft werden“. Iserlohe schlägt daher folgende drei Ansätze vor:

  1. Einführung eines Sonderkündigungsrechts für Mieter/Pächter im Artikel 240, um die Diskussion im Rahmen der Billigkeit und Leistungsfähigkeit anzuregen und die für beide Seiten unverschuldete Last aufzuteilen. Alternativ könnte der Gesetzgeber vorgeben, dass der Schaden zwischen Vermieter und Mieter für die Jahre 2020 und 2021 (Corona-Belastungszeit) geteilt wird. Notwendige Reduktionen können dann als Nachschlags-Raumkosten über die Restlaufzeit des Pachtvertrages – mindestens aber über 10 Jahre – bezahlt werden.
  2. Einführung des halben Mehrwertsteuersatzes, damit die Branche mittel- bis langfristig eine Chance hat, sich zu erholen. Nur so können Arbeitsplätze gesichert und neue Investments getätigt werden.
  3. Prüfung von verlorenen Zuschüssen durch die Bundesregierung bei gleichzeitiger Auflage diese betriebsbedingt unter Fortführung des Geschäftes zu nutzen und in der Steuererklärung anzugeben.

Mit seinen Gedanken um die Rettung des Hotel- & Gaststättengewerbes richtet Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe nochmals die dringende Bitte an die Bundesregierung, die mit über 2,4 Millionen Mitarbeitern starke Branche in Deutschland, nicht leichtfertig zu opfern. Auch bei Umsetzung der Anregungen ist der wahrscheinlich noch lange Leidensweg bis zur Aufhebung der Verbote und der darauffolgenden jahrelangen Regenerationszeit seitens der Bundesregierung zu berücksichtigen!

Die Dorint Gruppe mit Sitz in Köln gehört zu den führenden Hotelgesellschaften in Deutschland. Das Traditions-Unternehmen gehört zur Holding HONESTIS AG und betreibt unter den Marken „Dorint Hotels & Resorts“, „Hommage Luxury Hotels Collection“ und „Essential by Dorint“ heute über 60 Häuser – davon drei in der Schweiz und eins in Österreich. Im Konzern sind inzwischen über 4.500 Mitarbeiter beschäftigt. Am 25. September 2019 wurde die Marke „Dorint Hotels & Resorts“ 60 Jahre alt.


 

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