DEHOGA Ba-Wü: Hotellerie beherbergt nur einzelne Geschäftsreisende

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Die Ausnahme in der Corona-Verordnung für die Beherbergung von Geschäftsreisenden hat die prekäre Lage der Hotellerie im Land nicht verändert.

«Die Belegungen sind sehr, sehr gering und weit entfernt von jeder Wirtschaftlichkeit», sagte Daniel Ohl, Sprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes in Baden-Württemberg, eine Woche nach Beginn der jüngsten Corona-Verordnung. Der Grund: Firmen hätten Präsenzveranstaltungen zugunsten von Online-Schalten abgesagt.

Die Härtefälle - beispielsweise wenn Angehörige von Klinikpatienten übernachten müssen - fielen nicht ins Gewicht, fügte er in Stuttgart hinzu. Mit Plausibilitätskontrollen stellten die Hotels fest, ob es sich bei ihren Gästen um Geschäftsreisende handelt.

In normalen Zeiten beginne der Betrieb bei 45 Prozent, in großen Städten bei 50 Prozent Auslastung wirtschaftlich interessant zu werden, erläuterte Ohl. Von diesen Zahlen könnten die Hotels derzeit nur träumen. Einige von ihnen mit klarer Ausrichtung auf Urlauber hätten den Betrieb vorläufig eingestellt.

Der Verband fordere, dass die November-Nothilfe des Bundes schnell, unkompliziert und in vollem Umfang bei den Betrieben ankomme. «Niemand darf durch den Rost fallen.» Sorge mache allen Gastronomen die Ungewissheit, ob sie im Dezember wieder öffnen dürfen. Viele treibe das Schicksal ihrer Mitarbeiter um. (dpa)


 

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