Und wieder einer Schlappe für die Bettensteuer – Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied gestern, dass die Kölner Satzung zur Bettensteuer unwirksam sei. Die Satzung stelle nicht sicher, dass alles zu Recht besteuert werde, so die Begründung des Urteils. Deshalb sei sie verfassungswidrig. Mit ihrem Urteil schlossen sich die Richter der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts an. Vertreter der Stadt kündigten im Anschluss an das Urteil jedoch an, dass sie weiter an der Bettensteuer festhalten wollen. Der mit seiner Klage erfolgreiche Hotelier will jedoch auch gegen die neue Satzung klagen. Drücken wir die Daumen.