Ein Hamburger Hotelbetreiber ist mit seinem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Bettensteuer in der Hansestadt gescheitert. Der Hotelier wollte erreichen, dass bis zur endgültigen Entscheidung einer Klage gegen die Matratzenmaut keine Steuer zu entrichten sei. Sein Begehren wies das Gericht als unbegründet zurück.