Die Hansestadt verschärft ihre Regeln für die Vermietung von Wohnraum an Touristen. Laut des neuen Wohnraumschutzgesetzes ist es nun erlaubt, weniger als die Hälfte der eigenen Wohnfläche Touristen zur Zwischenmiete anzubieten. Die Hauptwohnung dürfe während vorübergehender Abwesenheit des Nutzungsberechtigten Dritten auch entgeltlich überlassen werden. Der Charakter der Wohnnutzung müsse aber erhalten bleiben, brachte es Kerstin Graupner von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt auf den Punkt. Entscheidend sei aber letztlich der Einzelfall.