Das Hamburgische Verwaltungsgericht hat am Freitag eine Beschwerde gegen das Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Risikogebieten ohne Negativtest zurückgewiesen. Eine Hostelkette mit vier Standorten in Hamburg hatte sich mit einem Eilantrag gegen die sogenannte Touristenregelung gewandt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Das Verwaltungsgericht habe zwar gewisse Bedenken, ob die Beschränkung in der Corona-Eindämmungsverordnung ausreichend durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt und angemessen sei. Im Hinblick auf die gegenwärtig erhöhte Gefahrenlage und nach einer Abwägung der Folgen habe das Gericht die Beschwerde aber abgelehnt (Az. 7 E 4337/20). Gegen die Entscheidung kann das Unternehmen das Hamburgische Oberverwaltungsgericht anrufen.