Hotelverband begrüßt Abschaffung antiquierter Meldescheine für inländische Hotelgäste

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Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das lange angekündigte Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen, das auch eine Novellierung des Bundesmeldegesetzes beinhaltet. „Wir begrüßen das vollständige Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste. Seit Jahrzehnten fordert der Hotelverband Deutschland (IHA) die Ablösung der papierhaften Meldescheine beim Check-in im Hotel, die für die Branche geradezu zum Inbegriff überflüssiger Bürokratie geworden sind“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner. „Nun sollte umgehend auch eine zeitgemäße Alternative für unsere ausländischen Gäste in Angriff genommen werden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung hierzu zumindest auf europäischer Ebene zeitnah eine Initiative startet.“

Mit einiger Sorge blickt die Hotellerie nun noch auf verbleibende Datenerhebungspflichten an der Hotelrezeption, die sich u.a. aus den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen und Gemeindesatzungen (Kurtaxen, Tourismusabgaben etc.) ergeben können, die bislang an die Angaben auf den Hotelmeldescheinen anknüpften. „Die Bundesregierung gibt das Entlastungsvolumen durch den Wegfall der Hotelmeldepflicht für inländische Gäste mit 62 Millionen Euro an. Berücksichtigt man, dass 42% der inländischen Übernachtungen auf Heilbäder, Kur- und Tourismusorte entfallen, könnte dieser Entlastungsbetrag in der Praxis letztlich doch deutlich niedriger ausfallen“, mahnt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

In diesem Zusammenhang fordete der Deutsche Tourismusverband (DTV jedoch eine angemessene Übergangsfrist, um die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Kur- und Tourismusabgaben sicherzustellen. Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbands sagte „Viele Kommunen nutzen die Daten aus den Hotelmeldescheinen für die Erhebung von kommunalen Kur- und Tourismusabgaben. Durch die Gesetzesänderung müssten zahlreiche kommunale Satzungen angepasst werden. Aus unserer Sicht ist die verbleibende Zeit bis zum geplanten Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 1. Januar 2025 zu kurz, um diese komplexen Anpassungen rechtssicher umzusetzen.“ 

Um diese bürokratischen Nebenwirkungen so gering wie möglich zu halten, hat der Hotelverband Deutschland (IHA) gemeinsam mit dem Deutschen Tourismusverband (DTV), dem Deutschen Heilbäderverband (DHV), der AVS Abrechnungs- und Verwaltungs-Systeme GmbH und dem Hotel-Technologieanbieter hotelbird GmbH im Rahmen der Nationalen Plattform „Zukunft des Tourismus“ eine Initiative zur Vernetzung und Digitalisierung der Gastanmeldung und von Gastbeitragssystemen gestartet.


 

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