Hotelverbands-Kampagne: Hoteliers wollen Schadensersatz von Booking.com wegen Bestpreisklauseln

| Hotellerie Hotellerie

Der Hotelverband Deutschland (IHA) startet eine Kampagne, um Hotels bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen „jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln“ zu unterstützen. Mit HRS war es in dieser Angelegenheit im letzten Jahr zu einem Vergleich in Millionenhöhe gekommen.

Zu diesem Zweck haben wird unter www.hotel-kartellschadensersatz.de eine Kampagnen-Homepage eingerichtet, der Hoteliers alle Informationen entnehmen können und unter der sich Gastgeber ohne Kostenrisiko für die Aktion „DaBeisein“ registrieren lassen können.

Von 2006 bis 2015 habe Booking.com, der Marktführer unter den Buchungsportalen, unstreitig kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet, sagt der Verband. Insbesondere die so genannten „weiten“ Bestpreisklauseln, mit denen Booking.com den angeschlossenen Hotels verboten habe, auf irgendeinem anderen Vertriebsweg Zimmer zu günstigeren Raten anzubieten, verstießen eindeutig gegen geltendes Kartellrecht. Dies habe das Bundeskartellamt – umfassend bestätigt durch das OLG Düsseldorf – im Fall „HRS“ festgestellt. Hotels sei durch die „weiten“ Bestpreisklauseln Schaden u.a. in Form überhöhter Buchungsprovisionen entstanden. „Nach den Grundsätzen des europäischen und deutschen Kartellrechts hat Booking.com den Hotels diesen Schaden samt Zinsen zu ersetzen. Mit unserer Initiative ‚daBeisein‘ bieten wir wie schon in der erfolgreichen Causa HRS in Deutschland gelegenen Hotels die Möglichkeit, sich an einer gruppenweisen Anspruchsdurchsetzung ohne Kostenrisiken zu beteiligen“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir bieten allen Hoteliers in Deutschland diese Hilfestellung an, weil zeitnah eine Verjährung der Ansprüche drohen könnte.“

 

Auf Beschwerde des Hotelverbands Deutschland (IHA) hat das Bundeskartellamt im Jahr 2013 ein Kartellverfahren wegen der Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln auch gegen Booking.com eingeleitet. Nachdem Bundeskartellamt und Oberlandesgericht Düsseldorf im Parallelfall HRS keine Zweifel daran gelassen hatten, dass insbesondere die „weiten“ Bestpreisklauseln mit deutschem und europäischem Kartellrecht unvereinbar sind, strich Booking.com im Jahr 2015 die Segel und verpflichtete sich, die „weiten“ Bestpreisklauseln aus seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Deutschland zu entfernen.

„Zu diesem Zeitpunkt hatte Booking.com die weiten Bestpreisklauseln allerdings schon knapp 10 Jahre zur Anwendung gebracht und hierdurch den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsportalen und zum Direktvertrieb der Hotellerie massiv beschränkt. Damit wurde nicht nur der Provisionswettbewerb zwischen den Buchungsportalen praktisch zum Erliegen gebracht, es wurde u.a. auch der sich im Aufbau befindliche Vertrieb der Hotels über ihre eigenen Homepages erheblich behindert. So konnten sich die Buchungsprovisionen seit 2006 massiv erhöhen“, zeigt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), auf.

Nach den Grundsätzen des deutschen und europäischen Kartellrechts haben in Deutschland gelegene Hotels, die nach dem Jahr 2006 Zimmer über Booking.com vertrieben haben, Anspruch auf Schadensersatz gegen Booking.com wegen der zu viel bezahlten Buchungsprovisionen, glaubt der Verband. „Da die Durchsetzung der Ansprüche im Alleingang für viele Hotels mit prohibitiven Kosten und Risiken verbunden wäre, hat der Hotelverband die Initiative ‚daBeisein‘ ins Leben gerufen, in deren Rahmen die Schadensersatzansprüche gemeinsam gegenüber Booking.com geltend gemacht werden. Durch unsere Kooperation mit einem renommierten Prozessfinanzierer können alle Hotels in Deutschland ohne Kosten bzw. Kostenrisiken teilnehmen. Unsere Erfahrungen im Fall HRS (Tageskarte berichtete) haben gezeigt, dass uns die Anspruchsbündelung ungleich mehr Verhandlungsgewicht gibt und es uns Hoteliers erlauben wird, mit Booking.com auf Augenhöhe unsere legitimen Ersatzforderungen geltend zu machen“, appelliert Lindner an seine Kolleginnen und Kollegen. Dass die Hotellerie gemeinsam für ihre Interessen streiten kann, hat im letzten Jahr eine Auseinandersetzung der Branche mit der Buchungsplattform HRS gezeigt, bei der eine außergerichtliche Lösung des Themas „Schadensersatz für Bestpreisklauseln“ erzielt wurde: HRS hat damals einen einmaligen Betrag von vier Millionen Euro an den Hotelverband Deutschland (IHA), in dem Nussbaum im Vorstand sitzt, geleistet. Aus dem Betrag hat die IHA die rund 600 Hotels entschädigt, die sich zusammengeschlossen hatten, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

„Das derzeit noch vor dem Bundesgerichtshof zu verhandelnde Verfahren von Booking.com gegen die umfassende Abstellungsverfügung des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2015 die ‚engen‘ Bestpreisklauseln betreffend hat übrigens keine Relevanz für das Bestehen und den Umfang der Schadensersatzansprüche wegen der ‚weiten‘ Bestpreisklausel“, ergänzt Luthe. „Sofern der Bundesgerichtshof letztlich bestätigen sollte, dass auch die ‚engen‘ Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig gewesen sind, dann würde sich dies schlicht schadenssteigernd auswirken und könnte auch noch im Laufe des Verfahrens zusätzlich eingepreist werden.“

Hoteliers können sich auf den Webseiten www.hotel-kartellschadensersatz.de oder www.hotellerie.de/go/daBeisein über die Initiative des Hotelverbandes Deutschland (IHA) umfassend informieren und sich für eine Teilnahme registrieren. Mit Blick auf eine mögliche Verjährung der Ansprüche ist eine Registrierung nur bis zum 15. Mai 2020 möglich.


Zurück

Vielleicht auch interessant

IHG Hotels & Resorts feiert den Erfolg seiner Vignette Collection, die inzwischen über 50 eröffnete und geplante Hotels umfasst. drei Jahre nach ihrer Einführung hat die Marke bereits mehr als die Hälfte des Ziels erreicht, innerhalb von zehn Jahren 100 Hotels in Betrieb oder Planung zu bringen.

Das Gutachten zum Hoteleinsturz in Kröv mit zwei Toten vor rund vier Monaten wird erst im nächsten Jahr vorliegen. Derzeit fänden noch Prüfungen vor Ort von gesicherten Materialien statt. Auch sei die statistische Berechnung nicht abgeschlossen.

Premier Inn hat ein Grundstück in Magdeburg angekauft. Das durch Premier Inn selbst entwickelte Projekt wird der erste Standort des Unternehmens in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts. Die Eröffnung ist bis spätestens 2027 geplant.

Das Portfolio der The Luxury Group von Marriott International umfasst über 529 Häuser in 73 Ländern und Territorien. Bis Ende 2024 sollen drei weitere Hotels eröffnet werden. Zudem befinden sich derzeit mehr als 260 Hotels und Resorts in der Entwicklung.

Am Ostkreuz entsteht in Berlin derzeit ein großer Büro-Standort. Auf dem Gelände des ehemaligen Hauptsitzes der Deutschen Rentenversicherung hält auch ein Premier Inn-Hotel Einzug. 2027 sollen 270 Zimmer eröffnen.

Im Stadtteil Graz-Smart City ist ein neues harry's home-Hotel eröffnet worden. Das Haus mit 140 Zimmern ist das bisher größte der Hotelgruppe. Nachhaltigkeit und die effiziente Nutzung von Ressourcen stehen im Mittelpunkt. harry’s home dokumentiert das auch mit seiner bepflanzten Außenfassade.

Der ehemalige Steigenberger-CEO Puneet Chhatwhal leitet seit sieben Jahren auch die indische Luxushotelmarke Taj der Indian Hotels Company Limited (IHCL). Nun nimmt er die Schweiz als Standort ins Visier. In Deutschland plant Taj ab 2025 den Hessischen Hof in Frankfurt zu betreiben.

Im französischen Metz eröffnet im März 2025 ein ganz besonderes Hotel. Das Maison Heler ist ein monolithisches Gebäude mit neun Stockwerken, das von einem lothringischen Haus aus dem 18. Jahrhundert gekrönt wird.

Die Oetker Collection plant eine neue Luxusherberge in St. Tropez in Partnerschaft mit den Eigentümerfamilien Pariente und Essebag. Die Eröffnung des Hotels, dessen Name geheim ist, wird mit dem Beginn der Saison 2027 erwartet.

In der letzten Woche ist in Saarbrücken ein H2-Hotel der H-Hotels Gruppe eröffnet worden. In dem Neubau verteilen sich 182 Doppel- sowie 20 Vierbettzimmer von der zweiten bis in die achte Etage.