Die Italienische Wettbewerbsbehörde verpflichtet Booking.com zu Änderungen an seinen Programmen „Preferred Partner“ und „Preferred Plus“. Die Behörde hatte ein Verfahren wegen eines potenziell missbräuchlichen Verhaltens von Booking.com eingeleitet.
Die Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) hat ihre im März 2024 eingeleitete Untersuchung des mutmaßlichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung gegen die Unternehmen Booking.com (Italia) Srl, Booking.com BV und Booking.com International BV am 19. Dezember 2024 eingestellt und die von Booking.com vorgeschlagenen Verpflichtungszusagen akzeptiert.
Die Behörde hatte ein Verfahren wegen eines potenziell missbräuchlichen Verhaltens von Booking.com eingeleitet, weil sie die Autonomie italienischer Hotels beschränkt sah, ihre Preise zwischen den Online-Verkaufskanälen zu differenzieren, wenn sie an den Programmen „Preferred Partner“ oder „Preferred Plus“ teilnehmen. Diese gewähren für höhere Provisionszahlungen und die Verpflichtung, auf Booking.com „wettbewerbsfähige“ Preise anzubieten, Vorteile in Bezug auf die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen.
Insgesamt befand die italienische Wettbewerbsbehörde die von Booking.com vorgeschlagenen Verpflichtungen als angemessen, um ihre Wettbewerbsbedenken auszuräumen. Die Unternehmensgruppe hat sich gegenüber der AGCM verpflichtet sicherzustellen, dass die Preise, die von Hotels auf anderen Online-Verkaufskanälen als Booking.com verlangt werden, in keiner Phase bei der Durchführung und Förderung der genannten Programme berücksichtigt werden. Dies gelte laut AGCM auch für „Booking Sponsored Benefits“.
Darüber hinaus muss Booking.com die interne/externe Kommunikation mit den Hotels über den Zugang zu den Programmen „Preferred Partner“ und Preferred Plus“ ändern und die Transparenz über deren Funktionsweise erhöhen, indem einmalige „nominative“ E-Mails an neue Partner und statistische Daten in regelmäßigen Abständen versandt werden.
Nach Ansicht der italienischen Wettbewerbsbehörde stellen die von Booking.com eingegangenen Verpflichtungen sicher, dass die Kriterien für die Teilnahme und die Durchführung der betreffenden Programme in jeder Phase ihrer Umsetzung von den Preisstrategien der Beherbergungsbetriebe in anderen Vertriebskanälen abgekoppelt sind. Dies gewährleiste die kommerzielle Autonomie der Beherbergungsbetriebe und fördere die Wettbewerbsdynamik unter den OTAs. Darüber hinaus ermögliche die nun größere Transparenz in Bezug auf die Funktionsweise der Programme „Preferred Partner“, „Preferred Plus“ und „Booking Sponsored Benefits“ den Beherbergungsbetrieben, fundiertere Entscheidungen über die Kosten und Vorteile einer Teilnahme zu treffen.