Das neue Bundesmeldegesetz ist beschlossene Sache. Die Hotellerie erwartet eine jährliche Kostenentlastung von rund 35,5 Millionen Euro, so der Vorsitzende des Hotelverbandes (IHA) Fritz G. Dreesen. Künftig kann dem Gast das Ausfüllen eines Meldescheins an der Hotelrezeption dadurch erleichtert werden, dass das Hotel die bereits bekannten Gastdaten schon vorab einträgt. Der Gast bleibt allerdings auch zukünftig verpflichtet, den Meldezettel handschriftlich zu unterzeichnen. Die Aufbewahrungsfristen werden bundeseinheitlich auf ein Jahr festgesetzt. Auch die Nutzungspflicht bestimmter Meldescheinformulare für den Hotelier entfällt, so dass eine EDV-basierte Umsetzung wesentlich erleichtert wird.