Der Staatsanwalt von New York hält 60 Prozent der Mietangebote auf der Web-Plattform Airbnb für illegal. Um das zu beweisen, forderte der Mann die Herausgabe tausender Daten von dem Zimmervermittler. Jetzt unterlag der Ankläger vor Gericht. Die Untervermietung von Wohnungen für Zeiträume von weniger als 30 Tagen bleibt in New York allerdings weiterhin verboten. Ein vergleichbares Zweckentfremdungsverbot gilt inzwischen auch in Berlin.