Wer aus einem Corona-Risikogebiet nach Niedersachsen kommt, wird nicht grundsätzlich aus Hotels und anderen Unterkünften ausgeschlossen. Zwar gilt von Samstag an auch in Niedersachsen ein Beherbergungsverbot, allerdings soll jeder Herkunftsort einzeln geprüft werden. Auch Ausnahmen für Kreise, in denen es mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche gibt, seien möglich, wenn der Infektionsherd klar begrenzt sei, sagte die stellvertretende Leiterin des Krisenstabs der Landesregierung, Claudia Schröder, am Freitag in Hannover.
Die Liste der Kreise, für die das Verbot gilt, soll täglich im Internet veröffentlicht werden. Maßgeblich für die Überschreitung des Grenzwerts ist der Zeitpunkt der Einreise. Ausnahmen sieht die Verordnung zudem für zwingende berufliche und medizinisch bedingte Reisen vor. Auch Besuche von Angehörigen und Partnern bleiben erlaubt «Es geht uns darum, den touristischen Reiseverkehr einzuschränken», erklärte Schröder. Wer einen höchstens zwei Tage alten negativen Corona-Test vorweisen kann, darf ebenfalls in Niedersachsen übernachten.
Für Verstöße gegen das Übernachtungsverbot sieht die Regelung ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Behörden und Polizei sollen die Bestimmungen durchsetzen und Verstöße ahnden. (dpa)