Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Bettensteuer in Lüneburg und Schulenberg im Harz für unrechtmäßig erklärt. Grundsätzlich dürfe in Niedersachsen zwar eine Bettensteuer erhoben werden, die Satzung in Lüneburg sei aber nicht differenziert genug gewesen, urteilten die Lüneburger Richter gestern.