Das Oberlandesgericht Köln hat am Freitag in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zum Thema Bettensteuer eine Entscheidung getroffen. Demnach muss dem Gast immer der Übernachtungspreis einschließlich aller Preisbestandteile angezeigt werden – insbesondere der Bettensteuer, wenn diese vom Hotel auf den Gast umgelegt wird.