Im Prozess um mutmaßlichen Subventionsbetrug beim Bau des Hotels Yachthafenresidenz Hohe Düne in Rostock will das Landgericht Schwerin an diesem Freitag die Urteile sprechen. Angeklagt sind der frühere Wirtschaftsminister Otto Ebnet (SPD) und zwei weitere Beteiligte. Die Männer sind wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug beziehungsweise Untreue angeklagt.
Die erwartete Entscheidung in einem der umfangreichsten Wirtschaftsstrafprozesse Mecklenburg-Vorpommerns dürfte Signalwirkung für den Prozess gegen den Bauunternehmer Per Harald Lökkevik haben. Dieser steht in einem inzwischen abgetrennten Verfahren als Hauptangeklagter vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft Lökkevik vor, seit 2003 rund 47,5 Millionen Euro an Subventionen zu Unrecht bekommen zu haben. Demnach teilte er den Hotelkomplex zum Schein in ein Tagungs- und ein Wellness-Hotel auf. Dafür soll er laut Anklage zwei Gründe gehabt haben: Kleinere Projekte bedurften nicht der subventionsrechtlichen Zustimmung der EU-Kommission und für zwei kleine Projekte konnte er auf insgesamt mehr Zuschüsse hoffen als für ein großes.
Lökkevik war und ist den Angaben zufolge faktisch Eigentümer und Geschäftsführer beider Hotel-Firmen, auch wenn er anfangs die eine Firma von einem Freund gründen und dort einen anderen Geschäftsführer einsetzen ließ. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft arbeiten die Firmen so eng zusammen, dass nur eine einzige wirtschaftliche Einheit wahrzunehmen ist, die nicht derart hohe Subventionen hätte bekommen dürfen. Sie beantragte für Ebnet eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sowie für einen mitangeklagten Sparkassen-Manager und einen früherer Steuerberater Lökkeviks Bewährungsstrafen.
Die Verteidiger der Angeklagten hielten der Staatsanwaltschaft entgegen, Tagungs- und Wellness-Hotel könnten ohne viel Aufwand voneinander getrennt werden. Das sei das entscheidende Kriterium, das der Bundesgerichtshof (BGH) vorgegeben habe. Wem die Firmen gehören, spiele keine Rolle. Sie haben Freisprüche beantragt.
Im Dezember 2019 kamen die Richter bereits zu dem Zwischenergebnis, dass ein Subventionsbetrug wahrscheinlich nicht zu beweisen sei. Sie schlugen vor, das Verfahren - teilweise gegen die Zahlung von Geldauflagen - einzustellen. Doch die Staatsanwaltschaft bestand auf Fortsetzung des Prozesses.
Lökkevik wurde 2015 schon einmal vom Landgericht Rostock freigesprochen. Der BGH hob Urteil 2017 auf. Der Prozess musste vor dem Landgericht Schwerin neu aufgerollt werden. (dpa)