Im Streit um eine Schadenersatzforderungen in Milliarden-Höhe des Hotel-Investors Anno August Jadgfeld gegen die Signal-Iduna-Gruppe verhandelt das Oberlandesgericht Hamm (OVG) am 20. Dezember. Dabei geht es in dem Berufungsverfahren um die Frage, ob Jagdfeld neben dem Schadenersatz auch ein Schmerzensgeld von 100 000 Euro durch den Versicherer zusteht, wie das OLG am Dienstag mitteilte. Das Landgericht Dortmund hatte die Klage des Aacheners 2020 abgewiesen (Tageskarte berichtete).
Jagdfeld wirft der Versicherung mit Sitz in Dortmund eine gezielte Rufmordkampagne im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung des Berliner Hotels Adlon vor und beziffert den entstandenen Schaden auf rund eine Milliarde Euro. Der Investor hatte für den Wiederaufbau des Hotels einen Fonds aufgelegt, an dem sich die Dortmunder Versicherung mit fünf Millionen Euro beteiligt hatte. Als es später zu Unstimmigkeiten und Ärger kam, hatte sich eine Anlegerschutzgemeinschaft gegründet, deren Sprecher dem Investor fortan öffentlich schwere Vorwürfe machte.
Nach Ansicht der Richter konnte jedoch kein Zeuge den Beweis dafür erbringen, dass die Signal-Iduna-Gruppe als treibende Kraft für die Aussagen des Sprechers der Schutzgemeinschaft verantwortlich war. Der Mann selbst ist inzwischen gestorben. Die Signal-Iduna-Gruppe hatte die Anschuldigungen von Anfang an zurückgewiesen. (dpa)