Eltern haften für ihre Kinder, und Besitzer für ihre Haustiere. Ein klarer Fall, sollte man meinen. Doch vor dem Landgericht Bielefeld musste dazu extra ein Prozess geführt werden. Ein Hotelgast hatte sein Tier mit in den Urlaub genommen, dann aber leider die Balkontür offengelassen. So gelangte die Katze in das Nachbarzimmer und biss, bei dem Versuch sie einzufangen, der Nachbarin in die Hand. Das Gericht urteilte nun, dass der Tierhalter neben Schadensersatz und Schmerzensgeld auch für etwaige Folgekosten aufzukommen habe.