Vor dem Münchner Landgericht ging es darum, ob die Rilano-Hotelgruppe einen Makler über 200.000 Euro für die Anbahnung des Kaufs eines Hotels in Kitzbühel schuldig sei. Bisher hatte sich das Unternehmen geweigert, den Makler zu entlohnen. Das Gericht sieht das anders, Rilano muss bezahlen, inkl. Zinsen.