Über ein Jahr hat die Stadt Wien mit Airbnb über die Abführung der Ortstaxe verhandelt (Tageskarte berichtete). Nun hat die Stadt die Gespräche jedoch abgebrochen. Wer in Wien eine Privatunterkunft für touristische Zwecke anbietet, muss zuvor ein sogenanntes Ortstaxekonto eröffnen und dann die Ortstaxe auch abführen. Ziel der seit über einem Jahr geführten Verhandlungen war es, dass Airbnb die Ortstaxe gesammelt erhebt, diese an die Stadt Wien abführt und somit den Vermieterinnen und Vermietern diesen Aufwand abnimmt.
Grund für die nun abgebrochenen Verhandlungen sei laut Stadt, dass wesentliche Vertragserfordernisse, wie zum Beispiel das Akzeptieren österreichischen Rechts oder irgendeine Kontrollmöglichkeit über die Korrektheit der überwiesenen Ortstaxe-Summe, von Airbnb abgelehnt werden. Für die Vermieterinnen und Vermieter ändert sich dadurch nichts.
„Wir wären gerne mit Airbnb zu einer Lösung gekommen, um den Wienerinnen und Wienern Verwaltungsaufwand zu ersparen. Als Stadt sind wir keinesfalls gegen solche Sharing-Modelle. Allerdings muss man sagen, wenn ein Unternehmen österreichisches Recht einfach nicht als Grundlage akzeptieren will und auf keine unserer wesentlichen Forderungen eingeht, dann gibt es nicht mehr viel Spielraum für einen erfolgreichen Abschluss. Daher müssen wir die Verhandlungen mit Airbnb leider abbrechen“, erklärte Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke.
„Die Stadt Wien hat in den Verhandlungen mit Airbnb stets einen konstruktiven Ansatz verfolgt mit dem Ziel, Sharing Economy unter fairen Rahmenbedingungen zu ermöglichen – sie muss aber zugleich auch für jenen ordnungspolitischen Rahmen sorgen, der den Tourismus im Einklang mit den Interessen der Wiener Bevölkerung, der lokalen Wirtschaft und den ansässigen Betrieben weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund ist der Abbruch der Verhandlungen absolut nachvollziehbar und verständlich.“, so Norbert Kettner, Direktor WienTourismus.
Wie wird Wien nun weiter mit Airbnb verfahren?
Die Stadt Wien hat Airbnb über den Abbruch der Verhandlungen informiert. In den kommenden Tagen wird eine Aufforderung an Airbnb übermittelt, der landesgesetzlich vorgeschriebenen Pflicht, die notwendigen Daten zu übermitteln, nachzukommen. Sollte Airbnb dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, wird ein verwaltungsstrafrechtliches Verfahren gegen das Unternehmen eingeleitet.