Wie angekündigt hat die Staatsanwaltschaft Rostock Revision gegen das Urteil im Prozess um einen möglichen Subventionsbetrug beim Bau des Hotelkomplexes «Yachthafenresidenz Hohe Düne» eingelegt.
Das Landgericht Schwerin hatte Mitte Dezember - wie bereits das Landgericht Rostock im Jahr 2015 - den Unternehmer Per Harald Lökkevik vom Vorwurf des Subventionsbetrugs freigesprochen (Tageskarte berichtete). Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für den Unternehmer gefordert.
Die Anklagebehörde geht weiter davon aus, dass Lökkevik den Hotel-Komplex zum Schein und damit illegal in zwei Hotels aufgeteilt und so rund 47,5 Millionen Euro Subventionen zu Unrecht bekommen hat. Wie der Sprecher des Staatsanwaltschaft Rostock, Harald Nowack, am Mittwoch der dpa sagte, hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bereits 2017 in der Revision wichtige Hinweise gegeben, welche Details noch nicht aufgeklärt seien. Das sei auch im Prozess vor dem Landgericht Schwerin nicht geschehen.
Nowack bezog sich auf die Strafprozessordnung, die besagt, dass bei einer unzutreffenden Entscheidung Revision eingelegt werden muss. Die dabei entstehenden Gerichtskosten spielen nach Nowacks Ansicht bei dem angeblichen Schaden von rund 50 Millionen Euro keine große Rolle. (dpa)