Im Kampf gegen die Absatzkrise der Weinbranche macht sich die Europaabgeordnete Christine Schneider für einen Anbaustopp, neue Konsumschichten und ein Kulturlandschaftsprogramm stark. «Wir brauchen einen ganzen Blumenstrauß an Maßnahmen», sagt die CDU-Politikerin im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Rheinland-Pfalz müsse - als Weinbauland Nummer eins - der Motor für Deutschland und seine Position in Brüssel sein.
Schneiders Vorschlag, notleidenden Winzern zinslose Darlehen zu geben, hält die zuständige Weinbau- und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt nicht für den richtigen Weg. Aktuelle Liquiditätsengpässe seien nicht das Problem, sagt die FDP-Politikerin. Sie unterstützt vor allem Weinwerbung im In- und Ausland sowie die Beratung der Betriebe und hat dafür auch die Mittel erhöht.
Eine im Oktober 2024 eingerichteten Expertenkommission soll Vorschläge im Umgang mit der kriselnden Branche finden helfen. Geplant ist zudem der Austausch mit dem Nachbarland Hessen bei einer Konferenz in diesem Jahr, zu der auch andere Bundesländer mit Weinbau eingeladen werden sollen.
Flächen ruhen lassen und Frist für Wiederbepflanzung verlängern
Schmitt blickt aber auch nach Brüssel. Dabei spielt die 2024 gegründete sogenannte High Level Group Wein der EU-Kommission eine Rolle. Ihr gehören Vertreter der Kommission und des EU-Parlaments sowie des Berufsstands und der Branchenverbände an und sie erarbeitet Vorschläge für den europäischen Weinmarkt. Überproduktion und die Stilllegung von Weinbergen gehören zu den Themen, mit denen sich die Fachleute beschäftigen.
Die High Level Group hat sich für eine Verlängerung der Frist zur Beantragung von Wiederbepflanzungsgenehmigungen von zwei auf fünf Jahren verständigt, wie Schneider berichtet. Langfristig solle die Gültigkeit dieser Genehmigungen auf bis zu acht Jahre verlängert und die Verwaltungssanktion abgeschafft werden, wenn die Wiederbepflanzung doch nicht in Anspruch genommen werde.
«Das gibt den Betrieben mehr Zeit, die Marktlage und ihre betriebswirtschaftliche Situation zu analysieren oder in Richtung Zukunftsweine (pilzresistente Sorten) zu gehen», erläutert Schneider. Die Mitgliedsstaaten müssten die EU-Durchführungsverordnung zur Verlängerung der Frist zur Wiederbepflanzungsgenehmigung noch in nationales Recht umsetzen. Die Regelung könne dann 2025 kommen.