Markus Luthe

Diplom-Volkswirt Markus Luthe ist seit 2005 Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Neben seinen Aufgaben im Lobbying und Networking ist er im Branchenverband der Hotellerie in Deutschland insbesondere für die Bereiche Qualität, Digitalisierung und Distribution zuständig. Für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) zeichnet er seit Einführung der Deutschen Hotelklassifizierung im Jahr 1996 u.a. für die Hotelsterne und seit der Gründung im Jahr 2009 auch für die europäische Hotelstars Union verantwortlich, deren Vize-Präsident er ist. Im Jahr 2010 wurde Luthe erstmals in das Executive Committee von HOTREC Hospitality Europe gewählt, dem er seitdem angehört. Dort ist er als Vorsitzender Distribution Working Group erster Ansprechpartner seiner europäischen Kolleginnen und Kollegen in allen Vertriebsfragen.

Anlässlich der erst zweiten Generalversammlung nach Gründung der Hotelstars Union als internationale Non-Profit-Organisation nach belgischem Recht (AISBL) Anfang 2021 wählten die Mitglieder den bisherigen Vize-Präsidenten Markus Luthe (Deutschland) zum Nachfolger des nach vier erfolgreichen Amtsjahren ausscheidenden Präsidenten Jens Zimmer Christensen (Dänemark).

 

Aktuelle Nachrichten mit Markus Luthe

Der Digital Markets Act der EU stuft Booking.com als Torwächter im Internet ein. Diese „Gatekeeper“ müssen strengen Anforderungen genügen oder riskieren hohe Strafen. Der Hotelverband in Deutschland wirft Booking.com vor, weit davon entfernt zu sein, die Vorgaben zu erfüllen. Booking weist die Vorwürfe zurück und erläutert seine Sichtweise bei Tageskarte.

Die Hotelstars Union (HSU) feiert ihr 15-jähriges Jubiläum und blickt auf eine erfolgreiche Geschichte der Vereinheitlichung der Hotelklassifizierung in Europa zurück. Mit einem Neustart der Website und neuen Klassifizierungskriterien will die HSU neue Maßstäbe für Qualität und Transparenz setzen.

Seit dem 14. November 2024 ist Booking.com verpflichtet, das Gesetz über digitale Märkte einzuhalten. Das Buchungsportal hat es nach Einschätzung des Hotelverbandes Deutschland jedoch versäumt, die notwendigen Änderungen gegenüber seinen Hotelpartnern fristgerecht umzusetzen. Booking sieht das anders.

Die Europäische Kommission hatte im Mai 2024 Booking als Gatekeeper-Plattform benannt. Das Unternehmen hatte sechs Monate Zeit, um alle Gebote und Verbote des Digital Markets Acts zu erfüllen. Der europäische Dachverband der Hoteliers, Hotrec, glaubt, dass es Booking bis zum Stichtag versäumt habe, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und verlangt Maßnahmen.

Im Mai hatte die Europäische Kommission Booking Holdings als Gatekeeper-Plattform im Sinne des Digital Markets Act benannt. Das Unternehmen muss nun seit Donnerstag strenge EU-Verpflichtungen einhalten. Der Hotelverband in Deutschland will Booking.com auf die Finger schauen und die Umsetzung prüfen.

Die Vertreter des europäischen Gastgewerbes kamen in Warschau zur Generalversammlung von HOTREC zusammen, um den Präsidenten und das Executive Committee neu zu wählen. IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe wurde erneut ins elf Personen umfassende Executive Committee gewählt. 

Michelin präsentiert die erste Michelin Key-Auswahl für Hotels in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Insgesamt zeichnet der Guide 271 Häuser aus. 17 davon erhalten drei Keys, 85 Hotels zwei Keys und 169 einen Michelin Key.

Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen, das auch eine Novellierung des Bundesmeldegesetzes beinhaltet. Der Hotelverband begrüßt das Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste, mahnt das Verfahren aber auch für ausländische Gäste an. Andere sprechen weiter von „digitaler Wüste“.

Wer in einem deutschen Hotel übernachtet, muss beim Check-in einen Zettel handschriftlich mit den eigenen Meldedaten ausfüllen. Der Bundestag schafft diese Pflicht heute voraussichtlich ab - zumindest für einige Gäste, das reicht der Branche nicht aus.

Das höchste europäische Gericht hat entschieden, dass die Bestpreisklauseln von Booking nach dem Wettbewerbsrecht der Union grundsätzlich nicht als Nebenabreden angesehen werden können. Sprich: Booking darf Hotels mittels Bestpreisklauseln nicht untersagen, niedrigere Preise anzubieten als in dem Buchungsportal.

Podcast mit Markus Luthe zur Hotel-Distribution

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