Auch Baden-Württemberg und Hessen steigen bei Luca-App aus

| Politik Politik

Nach den Ankündigungen weitere Bundesländer in dieser Woche, wollen auch  Baden-Württemberg und Hessen künftig nicht mehr auf die Luca-App zur Kontaktverfolgung zurückgreifen. Die Luca-App war vor gut einem Jahr mit großen Erwartungen gestartet worden.

Der Vertrag mit dem privaten Betreiber der Software werde in Baden-Württemberg nicht über Ende März hinaus verlängert, bestätigte eine Sprecherin des Sozialministeriums der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch in Stuttgart. Hessens Gesundheistminister Kai Klose (Grüne) teilte in Wiesbaden mit: «Wir haben Kosten und Nutzen gegeneinander abgewogen und sind letztlich zu dem Schluss gekommen, dass wir die Zusammenarbeit über Ende März 2022 hinaus nicht fortsetzen werden.»

Viele Restaurantbesitzer und Veranstalter hatten im vergangenen Jahr mit Hilfe der Luca-App die gesetzlich vorgeschriebene Erfassung der Kontakte ihrer Besucher ohne Zettelwirtschaft erledigt. Nun sollen die Menschen die staatliche und kostenlose Corona-Warn-App nutzen. Die Luca-App soll aber übergangsweise noch bis Ende März weiterverwendet werden können. Zuletzt war bei einer Anhörung in Baden-Württemberg herausgekommen, dass viele Gesundheitsämter die Luca-App für überflüssig und zu ungenau halten.

Die Luca-App war vor gut einem Jahr mit großen Erwartungen gestartet worden. An dem System entzündete sich aber immer wieder heftige Kritik. Luca-Skeptiker stören sich vor allem am Konzept einer zentralen Datenspeicherung. Außerdem bezweifeln sie, dass das Luca-System die Gesundheitsämter tatsächlich wirkungsvoll unterstützen kann.

Die Verträge mit 13 Bundesländern (alle außer Sachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen) hatten bislang ein Jahresvolumen von 20 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer. Schleswig-Holstein hat ebenfalls schon gekündigt.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zur Europawahl hat die Branche ihre Positionen und Erwartungen für ein starkes Gastgewerbe in einer leistungsfähigen Europäischen Union an die Politik adressiert. Jetzt liegen die Antworten der Parteien auf den Fragenkatalog des DEHOGA und des Hotelverbandes vor.

Deutsche Bahn und S-Bahn München sprechen mit einer Recruiting-Kampagne gezielt Mitarbeiter aus der Gastronomie an. Das bringt den DEHOGA Bayern auf die Zinne. „Unverschämt“ und „hoch unanständig“ sei das, schimpft DEHOGA-Bayern-Chef Geppert und fordert Konsequenzen.

Kaum ein Thema treibt die gastgewerblichen Unternehmer so um wie die wachsende Bürokratie. In seiner neuen Broschüre „Rezepte für den Bürokratieabbau“ zeigt der DEHOGA Bundesverband die bürokratischen Pflichten für Gastronomie und Hotellerie im Detail auf und benennt seine Empfehlungen für den Bürokratieabbau.

„Die von der EU geplanten neuen Regelungen für die Pauschalreiserichtlinie kosten nicht nur Geld, sie verzerren auch den Wettbewerb weiter – zu Lasten der organisierten Reise“, kritisierte der DRV-Präsident bei einer Anhörung im Bundestag.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro zurückgewiesen. Auf Dauer würde es für Arbeitsplätze gefährlich, wenn sich die Politik hier einmische.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ausgesprochen. Gleichzeitig übte er Kritik an der Mindestlohnkommission.

Der DEHOGA Bayern sowie die Gewerkschaft NGG konnten sich in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen. Die Gewerkschaft NGG brach die Gespräche am Montag ab. Nun plane man Aktionen bis hin zum Warnstreik. Die Arbeitgeber hatten die NGG-Forderungen als unrealistisch zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission hat heute Booking Holdings, die Muttergesellschaft von Booking.com, als Gatekeeper-Plattform im Sinne des Digital Markets Act benannt. Booking.com hat nun sechs Monate Zeit, um alle Gebote und Verbote als Gatekeeper zu erfüllen.

Der DEHOGA Bundesverband macht noch einmal auf die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) aufmerksam: Diese können nach der letztmaligen Fristverlängerung vom März noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Mit Blick auf die Europawahl am 9. Juni starten die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände einen gemeinsamen Wahlaufruf mit Reformvorschlägen.