Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert vom Bund mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit im Gastgewerbe, wenn die Arbeitnehmer dies wollen. Aiwangers Vorstoß entspricht den Vorgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden zulässt. Auch der DEHOGA plädiert für diese Lösung.
Aiwanger bemängelt, dass die derzeitigen Arbeitszeiten von acht Stunden täglich, im Ausnahmefall zehn Stunden, den Anforderungen im Gastgewerbe vielfach nicht genügten. Häufig sei es nötig, bei Arbeitsspitzen wie bei Hochzeiten oder Feierlichkeiten wie Silvester auch mal bis zu zwölf Stunden arbeiten zu können und dafür anschließend länger frei zu nehmen. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden gerne mal länger arbeiten oder sich nach ihrem Acht-Stunden-Tag im Hauptjob anschließend als Bedienung etwas dazuverdienen wollen. „Die jetzige Gesetzeslage verbietet den Menschen aber, länger als acht Stunden zu arbeiten. Anschließend beklagen wir dann den Personalmangel im Gastgewerbe.
Auch der DEHOGA Bundesverband spricht sich schon lange für die Einführung der Wochenarbeitszeit nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie oder die Möglichkeit, an einigen Tagen in der Woche mit Zustimmung des Arbeitnehmers die Arbeitszeit auf zwölf Stunden erhöhen zu können, aus. Dabei gehe es nicht um mehr Arbeit, sondern darum, dann zu arbeiten, wenn auch Arbeit da sei, sagte DEHOGA-Präsident Zöllick beim Branchentag des Verbandes im November in Berlin. Zöllick will mit allen Beteiligten Lösungen finden und nennt Regelungen, wie sie in Österreichgelten als erstrebenswert.