Bayern bleibt bei 2G für Restaurants

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Mit Bayern weicht ein weiteres Bundesland von der Bund-Länder-Linie ab und setzt die in der letzten Woche für ganz Deutschland beschlossene 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie nicht um. Es gilt also weiterhin die 2G-Regel. Kneipen, Bars und Discos bleiben weiter ganz geschlossen.

Aanders als fast alle anderen Bundesländer verzichtet Bayern auf schärfere Corona-Regeln für Gaststätten. Im Freistaat bleibt es dabei, dass Geimpfte und Genesene ohne zusätzlichen Test beziehungsweise ohne Auffrischungsimpfung in Restaurants gehen dürfen - auch wenn Erst- und Zweitimpfung schon viele Monate her sind. Es gilt also weiterhin die 2G-Regel und nicht 2G plus, wie Bund und Länder vergangenen Freitag mehrheitlich vereinbart hatten. Jedenfalls «Stand heute» bleibe man in der Gastronomie bei der 2G-Regel, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München.

Bayern weicht hier neben Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland von der Bund-Länder-Linie ab. Dafür bleiben - anders als in anderen Ländern - in Bayern Kneipen, Bars und Discos weiter ganz geschlossen.

Dabei setzt sich die hoch ansteckende Omikron-Variante immer mehr durch. «Derzeit erleben wir eine Trendwende nicht zum Guten», sagte Herrmann. Man sehe eine «stärkere Dynamik des Infektionsgeschehens». Für die Zukunft schlossen Herrmann und Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) 2G plus in der Gastronomie deshalb auch nicht aus.

Zugleich beschloss das Kabinett die von Bund und Ländern vereinbarte Verkürzung von Corona-Quarantäne und -Isolation. Die verkürzten Fristen sollten nach Worten Herrmanns noch am Dienstag greifen.

Nicht nur die bayerische Gastronomie war zuletzt gegen eine drohende 2G-plus-Regel Sturm gelaufen. Auch in der CSU hatte es dem Vernehmen nach große Unruhe gegeben, und beim Koalitionspartner, den Freien Wählern, sowieso.

Grüne und SPD hatten Ministerpräsident Markus Söder (CSU) dagegen in den vergangenen Tagen vergeblich aufgefordert, nicht aus der mehrheitlich beschlossenen Bund-Länder-Linie auszuscheren. Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze warf Söder im Bayerischen Rundfunk vor, er werde «vom Team Vorsicht zum Team Leichtsinn», SPD-Fraktionschef Florian von Brunn beklagte eine unverständliche Kehrtwende. Der Hotel- und Gaststättenverband sprach dagegen von einem «praktikablen und vernünftigen Weg», und es gab FDP-Lob.

2G in Bayern: DEHOGA Bayern begrüßt Beschlüsse

Der DEHOGA Bayern begrüßt die Beschlüsse des Ministerrates, die 2G plus-Regel nicht umzusetzen.

DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer erläutert: „Das ist die richtige Entscheidung, da auch der Expertenrat der Bundesregierung im Vorfeld der MPK keinerlei Handlungsbedarf in der Gastronomie gesehen hat. Wir danken stellvertretend Ministerpräsident Markus Söder, dass er mit Augenmaß entschieden hat. Denn anders als in anderen Ländern sind in Bayern Schankwirtschaften, Bars, Clubs und Diskotheken bereits seit langem komplett geschlossen. Zudem sind in bayerischen Betrieben, ebenfalls im Gegensatz zu anderen Ländern, auch laute Musik und Tanzen verboten, darüber hinaus gelten bei uns mit die schärfsten Sperrzeitregelungen. Vor diesem Hintergrund, aber auch weil es nur bei einem Prozent aller entsprechenden behördlichen Kontrollen im Gastgewerbe Beanstandungen gab, stellte sich sehr wohl die Frage, ob 2G Plus einen infektiologischen Mehrwert gehabt hätte und damit verhältnismäßig gewesen wäre."

Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern, erläutert: „Es ist richtig, dass Bayern einen praktikablen und vernünftigen Weg im Sinne des Infektionsgeschehens und der Betriebe geht. Nachdem Omikron wohl ansteckender aber nicht gefährlicher als die bisherigen Virusvarianten ist, ist auch die angekündigte Änderung der Hotspot-Regelung der richtige Weg. Unsere Betriebe, Mitarbeiter und Gäste brauchen möglichst viel Planbarkeit und Sicherheit.“

Geppert ergänzt: „Entscheidend wird die Verbesserung der Wirtschaftshilfen sein. Die Verschlechterung der Überbrückungshilfe IV im Vergleich zu III bei der Kostenerstattung und Eigenkapitalquote muss dringend zurückgenommen werden. Auch beim Kurzarbeitergeld braucht es wieder eine vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge, um Zahlungsunfähigkeiten zu verhindern.“ Sein Fazit: „Es braucht eine gemeinsame Kraftanstrengung, um die Vielfalt des bayerischen Gastgewerbes mit hunderttausenden Arbeitsplätzen zu erhalten. Auch die Entfristung der Mehrwertsteuerreduzierung auf Speisen unter Einbezug der Getränke wäre jetzt ein motivierendes Signal zum Durchhalten; sie muss kommen, um später Durchstarten zu können.“

Weitere Kabinettsbeschlüsse, Pläne und Ankündigungen im Überblick:

- Die Gültigkeit der geltenden bayerischen Corona-Verordnung wird um weitere vier Wochen, zunächst also bis 9. Februar, verlängert.

Booster: Für Menschen mit Corona-Auffrischungsimpfung entfällt die zusätzliche Testpflicht in 2G-plus-Bereichen künftig unmittelbar nach der Booster-Impfung und nicht erst nach zwei Wochen. Zudem gibt es eine entsprechende Erleichterung für Menschen mit vollständiger Grundimmunisierung, die anschließend eine Corona-Infektion überstanden haben, also für Menschen mit einem sogenannten Impfdurchbruch. Auch für diese entfällt in in 2G-plus-Bereichen (etwa Theatern, Kinos) die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Tests.

Kinder und Jugendliche, die in der Schule regelmäßig auf eine Corona-Infektion getestet werden, bleiben auch weiterhin von der Nachweispflicht in einigen 2G-Bereichen befreit. Die Ausnahmeregelung gilt - wie bisher - in Hotels und in der Gastronomie, aber auch bei sportlichen, musikalischen oder schauspielerischen Betätigungen.

- Zudem setzt Bayern die Verkürzung von Quarantäne und Isolation um: Künftig beträgt die Dauer der Isolation für Infizierte und der Quarantäne für enge Kontaktpersonen in der Regel zehn Tage. Bereits nach sieben Tagen ist eine Freitestung mit einem negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest möglich - wobei man nach einer Infektion zusätzlich mindestens 48 Stunden symptomfrei sein muss. Für Beschäftigte etwa in Kliniken und Altenheimen ist ein PCR-Test Pflicht, oder es müssen fünf Tage lang täglich negative Schnelltests vorliegen. Schülerinnen und Schüler, Kita- und Kindergarten-Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, können sich bereits nach fünf Tagen freitesten. Kontaktpersonen, die eine Booster-Impfung haben, frisch geimpft oder genesen sind, sollen - anders als bei Omikron bisher - ab Freitag oder Samstag nicht mehr in Quarantäne müssen, sobald der Bund dafür nötige Rechtsänderungen umgesetzt hat.

- Bayern will seine Corona-Schutzmaßnahmen in naher Zukunft nach Worten Herrmanns stärker den Notwendigkeiten der hoch ansteckenden Omikron-Variante anpassen. Beispielsweise solle überlegt werden, ob ein regionaler Lockdown bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 bei Omikron noch zeitgemäß sei. «Passt die Delta-Logik auch auf Omikron? Das ist die Kernfrage, die sich stellt», sagte Herrmann. Auf die Omikron-Variante gehen derzeit nach Herrmann Angaben mehr als 43 Prozent der Neuinfektionen in Bayern zurück - Tendenz deutlich steigend. Eine mögliche Antwort sei, in der Gastronomie von der bisherigen 2G-Regelung eben doch auf 2G plus zu wechseln - also nur noch Geboosterte oder damit Gleichgestellte einzulassen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 geht. Ein erhöhter Schwellenwert für einen kompletten Landkreis-Lockdown sei ebenfalls denkbar.

- Gedanken müsse man sich auch weiterhin über den Umgang mit dem Bereich der Jugendarbeit machen und mit Kunst und Kultur. Hier werde es in den nächsten Tage Gespräche mit den zuständigen Fachministern geben. Beispielsweise solle die Kapazitäts-Grenze von 25 Prozent in Kinos und bei anderen Kulturveranstaltungen diskutiert werden.

Fasching: Wegen der unsicheren Lage durch die Omikron-Variante kann sich Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) derzeit keine Faschingsveranstaltungen vorstellen. Er würde «momentan keine größere Summe darauf verwetten», dass die Feiern stattfinden, «sondern eher das Gegenteil», sagte er. Aktuell werde niemand eine Faschingsparty abhalten «können und wollen und dürfen». Er sehe dabei aber auch die große Betroffenheit der Vereine und Verbände und die Gefahr, dass die Geselligkeit weiter verloren gehe, sagte Aiwanger. Niemand könne heute sagen, wie die Lage im Februar sein werde. Gegebenenfalls wäre es eine Lösung, den Sommer für solche geselligen Veranstaltungen - auch Volksfeste - zu nutzen, wenn die Situation deutlich entspanne.

(Mit Material der dpa)


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