Digitaler Meldeschein im Hotel: Mecklenburg-Vorpommern prescht vor

| Politik Politik

Mecklenburg-Vorpommern hat als erstes Bundesland die digital geleistete Unterschrift beim Check-In ins Hotel als handschriftlich anerkannt und erlaubt den Hotelbetrieben den digitalen Meldeschein. Dies wurde jetzt bei einer offiziellen Veranstaltung im GreenLine Hotel Haffhus in Ueckermünde bekannt gegeben.

Anwesend bei einer Veranstaltung waren, neben dem parlamentarischen Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und Philipp da Cunha, Sprecher für Digitalisierung- und Netzpolitik der SPD, auch der NDR, der in einen Fernsehbeitrag über die Neuigkeiten berichtete. Eine Änderung des Meldegesetzes im Bundestag sei nicht zwingend nötig, da dies auf Landesebene entschieden werden könne, so der Tenor der Veranstaltung. Nach diesem Vorbild ist nun im GreenLine Hotel Haffhus in Ueckermünde der digitale Check in möglich.

Andererseits verpflichten aber noch die Paragraphen 29 und 30 im Bundesmeldegesetz die Beherbergungsstätten dazu, ihre Gäste beim Check-in auf Papier ausgedruckten Meldescheinen unterzeichnen zu lassen. Der Vorstoß in Mecklenburg-Vorpommern macht jetzt trotzdem den digitalen Check-In in den Hotels möglich. Ob diese Rechtsinterpretation des Bundesmeldegesetzes und des Schengener Durchführungsübereinkommens in Mecklenburg-Vorpommern tatsächlich belastbar ist, werden Prüfungen in den nächsten Wochen zeigen.
 

Dass die Papiermeldescheine schon lange nicht mehr zeitgemäß seien, bemängeln Hoteliers und deren Verbände seit Jahren. Papierberge belasten die Umwelt, und die sichere Verwahrung und fachgerechte Entsorgung verursacht Kosten und Bürokratie. Oft kommen zum Meldeschein noch Formulare zum Datenschutz und zu Kurtaxen bzw. Bettensteuern hinzu.

Derzeit prüft auch die Bundesregierung, ob Hotelgäste ihrer Anmeldepflicht künftig auch in digitaler Form nachkommen können. Die Meinungsbildung sei allerdings noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort (19/9135) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8584). Laut Bundesmeldegesetzes sind Beherbergungsbetriebe verpflichtet, ihre Gäste am Tag der Anreise besondere Meldescheine unterzeichnen zu lassen. Diese Zettel sind ein Jahr lang aufzuheben und spätestens drei Monate nach Ablauf dieser Frist zu vernichten. Sie sind zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen. In Österreich ist es seit 2002 zulässig, die Meldeangaben digital zu erfassen und mit einer elektronischen Signatur zu bestätigen.

In ihre Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Hotelmeldepflicht nicht originär melderechtlich, mit Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung begründet sei. Sie gehe überdies auf eine Vorgabe des Schengener Durchführungsabkommens für Ausländer zurück.

Um die Frage zu klären, ob Hotelanmeldungen sich künftig auch in Deutschland digital abwickeln lassen, seien daher die europarechtlichen Rahmenbedingungen und die „praktischen Erfordernisse der beteiligten Akteure“ zu berücksichtigen: „Auch bei einer elektronischen Variante muss gewährleistet sein, dass den Sicherheitsbelangen Rechnung getragen wird und insbesondere gerichtsverwertbare Ermittlungsansätze generiert werden können.“ Ob das österreichische Modell auf deutsche Verhältnisse übertragbar sei, werde derzeit „umfangreich“ geprüft.

Für IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe ist das Ausfüllen des Meldescheins ein überholter Prozess, wie er in einem Blog-Post im letzten Jahr unter dem Titel „Handarbeit“ darlegte. Es sei nachvollziehbar, dass beispielsweise die Sicherheitsbehörden auf die Meldescheine setzen – ob es tatsächlich Fahndungs- oder Aufklärungserfolge gebe stellt Luthe infrage. Auch sei es ärgerlich für die Hotellerie, dass etwa die Sharing-Economy von der Meldepflicht nicht betroffen ist. „Es wird Zeit für ein Update der Hotelmeldepflicht“, fordert Luthe. Und weiter: „Es wird also Zeit für ein Update der Hotelmeldepflicht und für eine echte Entbürokratisierung. Die Pflicht zur handschriftlichen Unterzeichnung des Meldescheins gehört auf den Prüfstand und dann zügig abgeschafft, damit auch die Hotels in Deutschland und ihre Gäste in Zeiten der Digitalisierung von schlankeren Check-in-Prozessen profitieren können.“


Zurück

Vielleicht auch interessant

Zur Europawahl hat die Branche ihre Positionen und Erwartungen für ein starkes Gastgewerbe in einer leistungsfähigen Europäischen Union an die Politik adressiert. Jetzt liegen die Antworten der Parteien auf den Fragenkatalog des DEHOGA und des Hotelverbandes vor.

Deutsche Bahn und S-Bahn München sprechen mit einer Recruiting-Kampagne gezielt Mitarbeiter aus der Gastronomie an. Das bringt den DEHOGA Bayern auf die Zinne. „Unverschämt“ und „hoch unanständig“ sei das, schimpft DEHOGA-Bayern-Chef Geppert und fordert Konsequenzen.

Kaum ein Thema treibt die gastgewerblichen Unternehmer so um wie die wachsende Bürokratie. In seiner neuen Broschüre „Rezepte für den Bürokratieabbau“ zeigt der DEHOGA Bundesverband die bürokratischen Pflichten für Gastronomie und Hotellerie im Detail auf und benennt seine Empfehlungen für den Bürokratieabbau.

„Die von der EU geplanten neuen Regelungen für die Pauschalreiserichtlinie kosten nicht nur Geld, sie verzerren auch den Wettbewerb weiter – zu Lasten der organisierten Reise“, kritisierte der DRV-Präsident bei einer Anhörung im Bundestag.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro zurückgewiesen. Auf Dauer würde es für Arbeitsplätze gefährlich, wenn sich die Politik hier einmische.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ausgesprochen. Gleichzeitig übte er Kritik an der Mindestlohnkommission.

Der DEHOGA Bayern sowie die Gewerkschaft NGG konnten sich in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen. Die Gewerkschaft NGG brach die Gespräche am Montag ab. Nun plane man Aktionen bis hin zum Warnstreik. Die Arbeitgeber hatten die NGG-Forderungen als unrealistisch zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission hat heute Booking Holdings, die Muttergesellschaft von Booking.com, als Gatekeeper-Plattform im Sinne des Digital Markets Act benannt. Booking.com hat nun sechs Monate Zeit, um alle Gebote und Verbote als Gatekeeper zu erfüllen.

Der DEHOGA Bundesverband macht noch einmal auf die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) aufmerksam: Diese können nach der letztmaligen Fristverlängerung vom März noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Mit Blick auf die Europawahl am 9. Juni starten die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände einen gemeinsamen Wahlaufruf mit Reformvorschlägen.