Europäische Institutionen einigen sich auf Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie

| Politik Politik

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Die PPWR bringt erhebliche Änderungen für das Gastgewerbe mit sich, wie z.B. ein Verbot bestimmter Einwegplastikverpackungen ab 1. Januar 2030 und die Einführung von Nachfüllstationen. Zudem werden Verpflichtungen für die Wiederverwendung von Getränken und Lebensmitteln zum Mitnehmen festgelegt. Die verpflichtende kostenlose oder kostengünstige Bereitstellung von Leitungswasser als Trinkwasser in Restaurants scheint - vorbehaltlich der noch ausstehenden finalen Übersetzungsfassung - dagegen vom Tisch zu sein.

Die voraussichtlichen Änderungen im Detail und unter Vorbehalt der Veröffentlichung der finalen amtlichen Fassung in den offiziellen Amtssprachen der Europäischen Union:

Artikel 3 und 6: Kaffeekapseln bleiben weiterhin erlaubt, wenn sie recyclingfähig sind (z.B. Aluminium). 

Artikel 22 sowie Anhang V:  Ab 1. Januar 2030 werden verschiedene Verpackungsformate verboten. In Anhang V werden diese kurz und summarisch aufgeführt. Die Kommission hat  24 Monate Zeit, eine detaillierte Liste für den Anhang V zu publizieren.

Punkt 3 und 4: Beim Verbot von Einwegverpackungen handelt es sich um Einwegplastikverpackungen, wie Teller, Tassen, Kaffeemilch, Zucker, Salz, Ketchup, etc.

Punkt 5: Bei Einwegkosmetikprodukten auf dem Hotelzimmer handelt es sich nicht um ein Verbot lediglich von Produkten mit Plastikverpackung. Das Verbot für einzelne Einwegverpackungen im Beherbergungssektor (Shampoos, Creme, Seife, etc.) bezieht sich auf „Verpackungen für einzelne Buchungen“, ohne Größen- oder Volumenangabe. Hier besteht sicher noch besonderer Klärungsbedarf; es gilt die amtliche Übersetzung abzuwarten. Mitgliedsstaaten können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der Anwendung ausnehmen, aber auf EU-Ebene gibt es keine Regelung hierzu.

Artikel 25: Die Verpflichtung zum Nachfüllen beinhaltet das Recht, die Abfüllung zu verweigern, wenn die Unternehmen das Behältnis für unhygienisch oder ungeeignet halten und keine Haftung für Hygiene- oder Lebensmittelsicherheitsprobleme übernehmen, die sich aus der Verwendung der vom Endverbraucher bereitgestellten Behältnisse ergeben können.

Ab dem 1. Januar 2030 müssen Endverkäufer mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 bestrebt sein, 10 % dieser Verkaufsfläche für Nachfüllstationen sowohl für Lebensmittel als auch für Nicht-Lebensmittel zu reservieren.

Bei der Bereitstellung und Art der Informationen, welche auf den Nachfüllstationen angebracht werden müssen, wird Vorsicht geboten sein.

Artikel 26: Die Zielvorgaben für die Wiederverwendung von Lebensmitteln und Getränken zum Mitnehmen wurden abgeschafft. Es gibt nun verschiedene Ausnahmeregelungen in Verbindung mit der Abfallvermeidungs- und Recyclingquote der Mitgliedstaaten. Dennoch sind die Nachfüllverpflichtungen für Getränke und Lebensmittel zum Mitnehmen in den Artikeln 28 a und b (siehe unten) aufgeführt.

Artikel 28a: Es besteht eine Wiederbefüllungsverpflichtung für den Getränke- und Lebensmittelmitnahmesektor. Die Letztvertreiber dürfen die in das vom Verbraucher mitgebrachte Behältnis abgefüllten Waren nicht zu höheren Kosten anbieten als in Einwegverpackungen.

Artikel 28b: Es besteht ein Wiederverwendungsangebot für den Getränke- und Lebensmittel-Mitnahmesektor. Letztvertreiber dürfen die in Mehrwegverpackungen abgefüllten Waren nicht zu höheren Kosten und nicht zu ungünstigeren Bedingungen anbieten als die aus denselben Waren und Einwegverpackungen bestehenden Verkaufseinheiten.

Artikel 38 (2a): In Bezug auf die Bereitstellung von Leitungswasser als Trinkwasser in Einrichtungen des Gastgewerbes ist die Verpflichtung zum Gratisangebot (oder zu geringen Kosten) noch gestrichen worden. Allerdings wirft der Kompromisswortlaut noch bisher ungeklärte Fragen auf. Er lautet in inoffizieller (!!) Übersetzung:

"Für die Zwecke des Absatzes 2 und unbeschadet des Artikels 16 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/2184 schaffen die Mitgliedstaaten Anreize für Restaurants, Kantinen, Bars, Cafés und Catering-Dienste, damit sie ihren Kunden, sofern verfügbar, Leitungswasser kostenlos oder gegen eine geringe Servicegebühr in einem wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Format anbieten."


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA-Branchentag findet in diesem Jahr am 12. November 2024 in Berlin statt. Auf LinkedIn gab der Verband jetzt erste Redner bekannt: Drei prominente Politiker haben bereits zugesagt.

Eine Kampagne des Sozialunternehmens Social-Bee erhitzt die Gemüter in Hotellerie und Gastronomie. Eigentlich will das Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass viele gutausgebildete Geflüchtete keine passenden Jobs bekommen. Bei der Kampagne würden jedoch Berufsbilder aus dem Gastgewerbe herabgewürdigt, lautet die Kritik.

Der Meldeschein soll künftig nicht mehr von Gästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt und unterschrieben werden. Der Deutsche Tourismusverband und der Deutsche Heilbäderverband fordern jedoch eine angemessene Übergangsfrist.

Die Bundesregierung hat einen Vorschlag der Ampel-Fraktionen aufgegriffen, der den bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber etwas reduzieren soll. So sollen etwa Arbeitsverträge künftig vollständig digital abgeschlossen werden können.

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Hildesheim zur Einführung einer Bettensteuer ab 2025 zeigt sich die Hildesheimer Hotellerie tief enttäuscht: Hier werde eine einzelne Branche zum Stopfen von Haushaltslöchern herangezogen, so der Dehoga.

Berlin (dpa) - Zuckerhaltige Limonaden sollen nach dem Willen mehrerer Bundesländer teurer werden. 9 von 16 Bundesländern setzen sich für eine sogenannte Softdrink-Steuer ein, wie «Bild» unter Berufung auf eine Protokollerklärung zur Verbraucherschutzministerkonferenz berichtet.

Nach Willen der EU-Länder soll in der EU weniger Essen weggeworfen werden. Bis 2030 sollen Lebensmittelabfälle, die im Einzelhandel und beim Verbrauch - etwa zuhause oder in Restaurants - entstehen, um 30 Prozent pro Kopf reduziert werden.

Die Firmen in Sachsen-Anhalt suchen dringend nach Fachkräften und Auszubildenden. Weil viele Stellen nicht besetzt werden können, sucht das Land jetzt im Ausland. Vor allem Vietnam ist im Fokus.

Die Länder-Wirtschaftsminister wenden sich gegen Kürzungen bei der Deutschen Tourismus-Zentrale. Alle Länder seien bei der Wirtschaftsministerkonferenz dem Antrag von MV und anderen beigetreten.

Die erste Tarifrunde für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Mecklenburg-Vorpommern blieb ohne Ergebnis. Die Positionen von Arbeitgebern und Gewerkschaft liegen noch weit auseinander.