Gericht setzt Niedersachsens Beherbergungsverbot aus

| Politik Politik

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen, müssen sich «mit sofortiger Wirkung» nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten, wie das Lüneburger Gericht mitteilte. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

Die Landesregierung hatte das Verbot erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Reisenden aus deutschen Regionen mit mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen wurden Urlaubsaufenthalte damit erschwert. Am Donnerstag standen 54 Regionen auf der Liste der betroffenen Regionen. Zwar sah die Regelung eine Reihe von Ausnahmen vor, etwa nach Vorlage eines negativen Corona-Tests, dennoch stellte es sich laut Gericht «nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme dar». Es sei zweifelhaft, ob das Verbot geeignet und erforderlich sei, hieß es.


Anzeige

Gegen Corona-Viren: Professionelle Luftreinigung für Restaurants, Tagungsräume und Geschäfte

Die High-Tech-Plasma-Technologie des Aircleaners beseitigt neben infektiösen Aerosolen auch Pollen, Allergene und Gerüche. Geeignet für bis zu 150m² Fläche. Leiser Betrieb dank Plasma-Technologie. Schon ab 189 Euro Leasing-Gebühr pro Monat.
Jetzt mehr erfahren
 


Niedersachsens Landesregierung hatte sich den Beherbergungsverboten anderer Bundesländer zunächst nicht angeschlossen, nach wenigen Tagen aber doch nachgezogen. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) begründete das damit, dass das Land anderenfalls eine besondere Anziehung für Touristen gehabt hätte, die vom Urlaub in den übrigen Ländern ausgeschlossen wurden. (dpa)
 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bayerns DEHOGA-Präsidentin Angela Inselkammer hat von Ministerpräsident Markus Söder 200 Millionen Euro Investitionshilfe gefordert. Der Freistaat nehme durch die Mehrwertsteuererhöhung 300 Millionen Euro mehr ein. Zumindest ein Teil davon könne er sofort der Branche zurückgeben, forderte Inselkammer bei einem Verbandstreffen in München.

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.