Keine epidemische Lage mehr - Was nun in Thüringen gilt

| Politik Politik

Grünes Licht für Karneval und Volksfeste: In Thüringen läuft die epidemische Lage aus. Das bringt für die Bürger erhebliche Lockerungen mit sich. In den Bars im Freistaat gilt ab Freitag 3G.

Als der Thüringer Landtag am 24. November eine «konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung» von Covid-19 feststellte, war bereits klar, dass der Freistaat nicht mehr alle Corona-Patienten in seinen Kliniken versorgen kann.

Einen Tag nach der Parlamentsentscheidung wurden die ersten beiden Intensivpatienten nach Niedersachsen gebracht. Nun soll die epidemische Lage auslaufen und nicht erneuert werden. Dabei ist die Sieben-Tage-Inzidenz mit einem Wert von deutlich mehr als 1000 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen einer Woche derzeit wesentlich höher als damals, am 24. November, als sie vom Robert Koch-Institut mit 721,6 angegeben wurde.

Doch anders als vor knapp drei Monaten greift diesmal nicht die Delta-Variante des Coronavirus um sich, sondern die Omikron-Variante. Ein Kollaps des Gesundheitssystems zeichnet sich nicht noch einmal ab. Schon vor Wochen hatte die Thüringer CDU-Fraktion signalisiert, dass sie einer Verlängerung der epidemischen Lage wohl nicht zustimmen wolle - ohne sie hätte Rot-Rot-Grün wahrscheinlich ohnehin keine Mehrheit im Landtag gefunden.

Das Auslaufen der epidemischen Lage bringt für die Thüringerinnen und Thüringer erhebliche Lockerungen mit sich. Ein Überblick:

Wo fallen Corona-Regeln weg oder werden gelockert?

Demonstrationen oder politische Kundgebungen müssen künftig nicht mehr an einem festen Ort stattfinden - Demonstrationszüge etwa werden wieder erlaubt sein. Außerdem fällt das Verbot von Volksfesten, Frühlingsmärkten und Festivals weg. Freizeitparks, Bars, Diskotheken und Bordelle dürfen wieder öffnen und nicht mehr pauschal geschlossen werden.

Was ist mit den Hotspotregelungen?

Die strengeren sogenannten Hotspot-Regeln in Regionen mit besonders hohen Inzidenzen fallen weg. Dazu zählt unter anderem eine stärkere Begrenzung von Besuchern bei Veranstaltungen - aber auch die Wiedereinführung einer Sperrstunde in der Gastronomie und die Ausweitung von 2G-plus-Regeln auf Bereiche wie Gastronomie oder körpernahe Dienstleistungen. Der Landkreis Eichsfeld befindet sich derzeit in der ersten Hotspot-Kategorie, wo solche strengeren Regeln angewandt werden müssen. Mit dem Auslaufen der epidemischen Lage fallen diese dann auch dort weg.

Ab wann genau gelten die Lockerungen?

Die epidemische Lage läuft am Donnerstag aus, die Lockerungen gelten dann ab Freitag.

Welche Bedingungen gelten dann ab Freitag in den betroffenen Bereichen?

Nach bisherigen Plänen des Thüringer Gesundheitsministeriums soll ab Freitag in Bars die 3G-Regel gelten. Das bedeutet: Zutritt erhalten nur geimpfte und genesene Menschen sowie jene, die einen negativen Corona-Test vorzeigen können.

In Freizeitparks oder Indoorspielplätzen soll 2G gelten - nur Geimpfte oder Genesene kommen rein. In Clubs, Diskotheken, Bordellen oder Swingerclubs kommen dann nur noch Geimpfte und Genesene rein, die zusätzlich einen negativen Test zeigen können oder deren Immunisierung noch nicht lange zurückliegt.

Wie geht es dann weiter?

Die nächsten Lockerungen sind schon geplant: Am 1. März soll es eine neue Corona-Verordnung geben. Außerdem ist nach bisherigen Plänen mit den meisten Corona-Regeln ab 20. März ohnehin Schluss. Dann soll es nach einer Verabredung von Bund und Ländern nur noch eine Art Basis-Schutz geben - wie genau der aussieht, steht noch nicht fest.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zur Europawahl hat die Branche ihre Positionen und Erwartungen für ein starkes Gastgewerbe in einer leistungsfähigen Europäischen Union an die Politik adressiert. Jetzt liegen die Antworten der Parteien auf den Fragenkatalog des DEHOGA und des Hotelverbandes vor.

Deutsche Bahn und S-Bahn München sprechen mit einer Recruiting-Kampagne gezielt Mitarbeiter aus der Gastronomie an. Das bringt den DEHOGA Bayern auf die Zinne. „Unverschämt“ und „hoch unanständig“ sei das, schimpft DEHOGA-Bayern-Chef Geppert und fordert Konsequenzen.

Kaum ein Thema treibt die gastgewerblichen Unternehmer so um wie die wachsende Bürokratie. In seiner neuen Broschüre „Rezepte für den Bürokratieabbau“ zeigt der DEHOGA Bundesverband die bürokratischen Pflichten für Gastronomie und Hotellerie im Detail auf und benennt seine Empfehlungen für den Bürokratieabbau.

„Die von der EU geplanten neuen Regelungen für die Pauschalreiserichtlinie kosten nicht nur Geld, sie verzerren auch den Wettbewerb weiter – zu Lasten der organisierten Reise“, kritisierte der DRV-Präsident bei einer Anhörung im Bundestag.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro zurückgewiesen. Auf Dauer würde es für Arbeitsplätze gefährlich, wenn sich die Politik hier einmische.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ausgesprochen. Gleichzeitig übte er Kritik an der Mindestlohnkommission.

Der DEHOGA Bayern sowie die Gewerkschaft NGG konnten sich in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen. Die Gewerkschaft NGG brach die Gespräche am Montag ab. Nun plane man Aktionen bis hin zum Warnstreik. Die Arbeitgeber hatten die NGG-Forderungen als unrealistisch zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission hat heute Booking Holdings, die Muttergesellschaft von Booking.com, als Gatekeeper-Plattform im Sinne des Digital Markets Act benannt. Booking.com hat nun sechs Monate Zeit, um alle Gebote und Verbote als Gatekeeper zu erfüllen.

Der DEHOGA Bundesverband macht noch einmal auf die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) aufmerksam: Diese können nach der letztmaligen Fristverlängerung vom März noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Mit Blick auf die Europawahl am 9. Juni starten die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände einen gemeinsamen Wahlaufruf mit Reformvorschlägen.