Neue Corona-Regeln gelten in Berlin – auch in Restaurants

| Politik Politik

Angesichts der Omikron-Welle hat der Senat einige neue Corona-Regeln beschlossen. Die Verordnung ist seit Samstag in Kraft.

Restaurantbesuch, beim Friseur oder bei Tests gelten in Berlin neue Corona-Regeln. Das hat sich am Samstag geändert:

Eine ANWESENHEITSDOKUMENTATION beim Restaurant- oder Barbesuch ist keine Pflicht mehr. Das gilt auch in Hotels und beim Sport.

Der GENESENENNACHWEIS gilt nur noch für drei, nicht wie bisher für sechs Monate nach dem positiven Testergebnis. Das hatte das Robert Koch-Institut (RKI) empfohlen und der Bund schon Mitte Januar umgesetzt. Berlin hat seine Landesverordnung entsprechend angepasst.

PCR-TESTS sind nur noch in Ausnahmefällen vorgeschrieben. Ein positives Schnelltestergebnis muss nicht mehr mit einem PCR-Test überprüft werden. Und auch wer sich nach einer Corona-Infektion oder als Kontaktperson eines Infizierten aus Isolation beziehungsweise Quarantäne frei testen möchte, kann das mit einem zertifizierten Schnelltest erledigen.

Bei körpernahen Dienstleistungen wie dem Besuch beim FRISEUR oder im KOSMETIKSALON wird es etwas komplizierter als bisher. Zutritt haben wie bisher nur Geimpfte und Genesene (2G), die entweder Maske tragen oder einen Test vorweisen müssen. Was davon gilt, entscheidet der Salon. Schreibt er einen Test statt Maske vor, sind - und das ist neu - Geboosterte und vergleichbare Fälle, also frisch Geimpfte oder frisch Genesene, von dieser Testpflicht künftig befreit. Sie gilt also nur für Kunden, deren Grundimmunisierung schon länger als drei Monate zurückliegt.

Auch bei den Zutrittsregeln für RESTAURANTS gibt es eine Änderung: Dort gilt zwar wie bisher «2G zuzüglich Test». Allerdings sind Geboosterte unbegrenzt sowie frisch (zweifach) Geimpfte und frisch Genesene jeweils für drei Monate von der Testpflicht befreit.

Bei GROSSVERANSTALTUNGEN im Freien mit maximal 3000 Personen greift nun die «2G zuzüglich Test»-Regelung wie vorher schon für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Auch hier gilt: Geboosterte sowie frisch Geimpfte und frisch Genesene müssen keinen Test vorweisen.

Die FFP2-MASKENPFLICHT gilt ab sofort auch für den Hochschulbereich.

Beim EINKAUFEN bleibt die 2G-Regel bestehen, die in Teilen des Einzelhandels abgesehen von der Grundversorgung gilt. Zutritt etwa zum Elektronikmarkt oder zum Schuhgeschäft haben also nur Geimpfte oder Genesene. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die erste Tarifrunde für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Mecklenburg-Vorpommern blieb ohne Ergebnis. Die Positionen von Arbeitgebern und Gewerkschaft liegen noch weit auseinander.

Während der Fußball-EM dürfen Berliner Restaurants, Kneipen und Biergärten, die Spiele übertragen, ihre Außenbereiche bis zum Spielende öffnen. Eine entsprechende Verordnung erließ Umweltsenatorin Ute Bonde.

MV-Tourismusminister Meyer sorgt sich um die Auslandswerbung der Deutschen Zentrale für Tourismus. Die Bundesmittel sollen gekürzt werden, sagt er. Dagegen macht er jetzt mobil.

Der Zoll ist am Samstag in Hotels und Gaststätten bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgegangen. Insgesamt seien rund 2400 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz, teilte die Generalzolldirektion am Abend in Bonn mit.

Frust im Ampel-Bündnis aus SPD, Grünen und FDP: Bei der Europawahl hängt die Union die Konkurrenz ab, die AfD landet mit großem Plus auf Platz zwei. Im Osten liegt sie sogar vorn.

Angesichts der Herausforderungen zählen mehr denn je Vernetzung, das Bündeln der Kräfte und das Schaffen von Synergien. Vom 2. bis 4. Juni kamen dazu in Warnemünde die deutschsprachigen Verbände der Hotellerie und Gastronomie zu ihrem traditionellen Jahrestreffen zusammen.

Deutsche Bahn und S-Bahn München sprechen mit einer Recruiting-Kampagne gezielt Mitarbeiter aus der Gastronomie an. Nach Protesten des DEHOGA Bayern zieht die Bahn das Kampagnenmotiv jetzt zurück.

Auch Hoteliers und Gastronomen sind von dem Hochwasser in Bayern betroffen. Angesichts der schweren Schäden hat das bayerische Kabinett gestern ein Soforthilfe-Paket beschlossen. Dieses soll eine Summe von „100 Millionen plus x“ umfassen. Was es zu beachten gibt.

Der ehemalige Münchner Oberbürgermeister Christian Ude soll im Tarifstreit in der bayerischen Gastronomie vermitteln. Der Dehoga sieht aktuell aber keinen Bedarf für einen Schlichter. Vielmehr sei ein Angebot der Arbeitgeber an die NGG gegangen.

Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt plant eine Image-Kampagne. Die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Hotellerie und die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschlägen soll gerettet werden. Beides sehen die Lobbyisten in Gefahr. Ich halte diese Kampagne für brandgefährlich. Ein Kommentar von Marc Schnerr.