Neue Hygienepranger-Regeln bald bundesweit / Dämpfer für „Topf Secret“

| Politik Politik

Behörden können künftig sechs Monate lang online über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit in Restaurants informieren. Das hat nach dem Bundestag jetzt auch der Bundesrat beschlossen. Damit wird die Sache Gesetz. Unterdessen gehen Gastronomen gegen die Herausgabe der Kontrollergebnisse an die Plattform „Topf Secret“ vor. Vorläufige Gerichtsentscheidungen fallen zugunsten der Betriebe aus.

Hygieneverstöße in Restaurants, Hotels und Kantinen können fortan, nach der Verkündung der Beschlüsse im Bundesgesetzblatt, für sechs Monate online veröffentlicht werden. Danach sind die Einträge zu entfernen. Das hat nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regierung dazu aufgefordert, bis Ende April eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen.

Nach Ablauf der sechs Monate müssen diese Informationen wieder von den staatlichen Internetseiten entfernt werden. Sobald ein veröffentlichter Mangel behoben wurde, muss die Behörde dies unverzüglich kommunizieren – auf derselben staatlichen Seite, auf der die Kontrollergebnisse veröffentlicht wurden.

Die Löschfristen ändern nichts an der Tatsache, dass Medienseiten, die über Mängel von Betrieben schreiben, was insbesondere bei prominenten Unternehmern der Fall sein dürfte, diese Berichterstattung nicht aus dem Internet nehmen müssen. Sprich: Informationen, die von staatlichen Stellen wieder gelöscht werden, könnten in vielen Fällen auf dritten Webseiten über Jahre online – und damit auffindbar – bleiben, auch wenn Mängel längst abgestellt worden sind.

In den letzten Monaten hatten Veröffentlichungen prominenter Betriebe, wie der Bachstelze (Tageskarte berichtete) in Erfurt oder des Luxushotels Nassauer Hof in Wiesbaden (Tageskarte berichtete) für großen medialen Wirbel gesorgt. Bislang war die Vorgehensweise der Länder uneinheitlich. Jetzt gibt es einen Rahmen für die Veröffentlichungen im Internet und Löschpflichten.

Bauliche Mängel außer Betracht

Verstöße gegen bauliche Anforderungen sowie Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, bleiben bei den staatlichen Stellen außer Betracht.

Hessen prescht vor

Als erstes Land hat Hessen prompt angekündigt, gravierende Hygienemängel in der Gastronomie künftig online zu veröffentlichen. Wie Tageskarte berichtet sollen die Informationen ab sofort auf der Webseite „Verbraucherfenster Hessen“ zu sehen sein. Damit würden sie für Transparenz und mehr Verbraucherschutz sorgen. Außerdem biete dies Restaurants einen Anreiz, sich zu verbessern, wie die hessische Verbraucherschutzministerin erklärte. 

Bundesrat und DEHOGA fordern weitere Überarbeitung des Gesetzes

Der Bundesrat fordert außerdem eine weitere Überarbeitung des Gesetzes, um weiterhin bestehende Auslegungsschwierigkeiten zu beseitigen sowie einen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog. Nunmehr muss das Gesetz nach Unterzeichnung des Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und tritt dann am Tag nach der Verkündung in Kraft. Damit ist noch vor 1. Mai 2019 zu rechnen, da das Gesetz – nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr - andernfalls nichtig werden würde.

Der DEHOGA begrüßt in diesem Zusammenhang, dass letztlich neben der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Löschfrist auch klargestellt wurde, dass bauliche Mängel und Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten, die keine Gefahr einer negativen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, außer Betracht blieben. Um weiterhin bestehende Rechtsunsicherheiten aufgrund von unbestimmten Rechtsbegriffen zu beseitigen, sei eine weitere Überarbeitung des Gesetzes jedoch notwendig, fordert der Verband in einem Newsletter an seine Mitglieder.

Erste vorläufige Gerichtsentscheidungen in Sachen „Topf Secret“ fallen zugunsten der betroffenen Betriebe aus

Ebenfalls informiert der DEHOGA Bundesverband darüber, dass in Sachen „Topf Secret“ derzeit mehrere betroffene Betriebe im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Herausgabe der Kontrollergebnisse vorgehen würden. Es gebe bereits erste verwaltungsgerichtliche Beschlüsse, in denen sich die Richter mit der Thematik „Topf Secret“ beschäftigen würden. Die Verwaltungsgerichte hätten bisher zugunsten der Betriebe entschieden, dass die Kontrollberichte zunächst nicht herausgegeben werden dürften.

Der Verband merkt aber an, dass die Gerichte im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens den Sachverhalt nur kursorisch prüfen würden. Dies bedeute, dass nun nachfolgend die Gerichte im sogenannten Hauptsacheverfahren den Sachverhalt gründlich prüfen und nach Klärung der offenen Rechtsfragen endgültig über die Herausgabe der Kontrollberichte entscheiden würden. Auch wenn eine finale Entscheidung zu „Topf Secret“ bisher noch ausstehe, zeigten die bisherigen Gerichtsbeschlüsse, dass die Bedenken bezüglich „Topf Secret“ berechtigt seien und einer rechtsstaatlichen Klärung bedürften sagt der DEHOGA.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit steuerlichen Vorteilen will die Bundesregierung Fachleute nach Deutschland locken - denn andere Länder tun dies schon lange. Doch es gibt Widerspruch. Auch aus den Reihen der Ampel.

Obwohl es in anderen Bundesländern bereits Einigungen gibt, eskaliert der Tarifkonflikt im bayerischen Gastgewerbe. Nun bereitet die Gewerkschaft Warnstreiks im Umfeld der EM-Halbfinalspiele vor.

Auch in der zweiten Tarifrunde haben der DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft NGG keine Einigung erzielt. Der Verband sagt, dass er ein Angebot von fast 15 Prozent Lohnerhöhung auf den Tisch gelegt hätte.

Vor dem Beginn der Tarifrunde im niedersächsischen Gastgewerbe fordert die Gewerkschaft NGG ein deutliches Lohnplus für die Beschäftigten: 400 Euro mehr im Monat, aber mindestens 3.000 Euro Einstiegslohn nach abgeschlossener Ausbildung.

Die Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband haben sich in Sachsen-Anhalt geeinigt und einen Tarifabschluss erzielt. Beschäftigte und Auszubildende profitieren.

Bundesagrarminister Cem Özdemir setzt sich für eine leichte Anhebung der Mehrwertsteuer auf Fleisch ein, um den Umbau der Tierhaltung zu höheren Standards zu finanzieren. Der Grünen-Politiker griff einen Vorschlag des Bauernverbands auf. Von Verbraucher- und Umweltschützern kam ein geteiltes Echo.

In niedersächsischen Städten und Gemeinden wird zunehmend Bettensteuer erhoben. Der Dehoga kritisiert die Mehrkosten für Gäste und den bürokratischen Aufwand für Gastgeber.

Eine türkische Erzeugergruppe setzt sich für einen einheitlichen EU-Döner ein, was zu höheren Preisen führen könnte. Würde ihr Antrag angenommen, gäbe es EU-weit festgelegte Zutaten und Zubereitungsweisen für Döner.

Der DEHOGA-Branchentag findet in diesem Jahr am 12. November 2024 in Berlin statt. Auf LinkedIn gab der Verband jetzt erste Redner bekannt: Drei prominente Politiker haben bereits zugesagt.

Eine Kampagne des Sozialunternehmens Social-Bee erhitzt die Gemüter in Hotellerie und Gastronomie. Eigentlich will das Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass viele gutausgebildete Geflüchtete keine passenden Jobs bekommen. Bei der Kampagne würden jedoch Berufsbilder aus dem Gastgewerbe herabgewürdigt, lautet die Kritik.