Schwere Geschütze von der NGG. Die Gewerkschaft hatte jüngst behauptet, dass gesetzliche Standards zum Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der Gastronomie oft nicht eingehalten würden. Georg Frey vom Dehoga Kreisverband Rhein-Erft weist diese Vorwürfe jedoch energisch zurück. Ihm persönlich sei kein einziger Fall bekannt, in dem Urlaubsansprüche oder Lohnfortzahlung verwehrt worden seien. Hotelketten und -betriebe etwa könnten sich das gar nicht leisten. Restlos ausschließen konnte auch er es allerdings nicht. Schwarze Schafe gebe es überall, so Frey. In jeder Branche.