EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Ein entsprechendes Regelwerk fand bei einer Abstimmung der Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten nicht die notwendige Mehrheit. Unter anderem die Bundesregierung hatte sich bei der Abstimmung enthalten, weil es unterschiedliche Ansichten zu dem Vorhaben gibt. So hatten sich vor allem FDP-Vertreter gegen das Gesetz ausgesprochen (Tageskarte berichtete).
Deutliche Kritik daran kam nun von der Gewerkschaft NGG: „Die EU-Plattformrichtlinie hätte missbräuchlichen Arbeitsbedingungen und Union Busting bei Lieferdiensten und anderen Unternehmen der Plattform-Ökonomie einen Riegel vorgeschoben. Für Beschäftigte bei Wolt oder Ueber Eats, aber auch Lieferando, hätte das Gesetz der dringend nötige Schritt in eine bessere Arbeitswelt sein können. Stattdessen hat sich die FDP auch hier entschieden, wieder einmal die Partei des Stillstands und der Blockade zu sein.“ kommentierte NGG-Vorsitzender Guido Zeitler.
„Die Unternehmen drücken sich so auch davor, für ihre Fahrer und Fahrerinnen in die Sozialversicherungen einzuzahlen. Das ist Sozialbetrug zulasten der Beschäftigten, aber auch der solidarischen Versicherungssysteme, die das Geld dringend brauchen, wie zum Beispiel in der Pflege, aber auch in den Rentenkassen“, kritisiert Zeitler Lieferdienste, die sich einer solchen Praxis bedienen.
Aber auch bei einem weiteren Problem hätte die Richtlinie Abhilfe schaffen können: „Wir hören von unseren Mitgliedern bei Lieferando, Wolt und Co. immer wieder, dass der Algorithmus ihnen plötzlich weniger Aufträge zuteilt, wenn bekannt wird, dass sie sich etwa gewerkschaftlich organisieren. Oftmals sind Bonuszahlungen an die Anzahl der erledigten Aufträge gekoppelt. Das bringt Existenzen in Gefahr.“, berichtet Mark Baumeister, Referatsleiter Gastgewerbe bei der NGG, aus der Praxis. Die Richtlinie hatte eine Transparenzpflicht für die algorithmische Auftragsverteilung vorgesehen, die ein solches Vorgehen hätte unterbinden können.