Niedersachsen startet Öffnung von Handel, Gastronomie und Tourismus

| Politik Politik

Nach monatelangem Lockdown können die Menschen in weiten Teilen Niedersachsens sich von Montag an auf Lockerungen der Corona-Beschränkungen freuen. In Landkreisen und Großstädten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 können Handel, Gastronomie, Tourismus sowie Kulturveranstaltungen unter Auflagen wieder anlaufen. Voraussetzung in vielen Bereichen ist der Vorweis eines negativen Corona-Schnelltests, der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen das Coronavirus oder einer überstandenen Infektion.

Wieder öffnen kann für negativ Getestete, Geimpfte und Genesene der komplette Einzelhandel. In den Läden gelten weiterhin Zugangsbeschränkungen. Neben Tests aus Testzentren anerkannt werden auch unter Aufsicht vorgenommene Tests in den Geschäften oder von Arbeitgebern, jeweils mit einer Gültigkeit von 24 Stunden. Zu Hause durchgeführte Selbsttests, auch von Schülern, gelten nicht. Geschäfte bis zu einer Größe von 200 Quadratmetern, in denen sich maximal zehn Kunden zugleich aufhalten dürfen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Ausschließlich in diesen Läden aber ist weiterhin eine Terminvereinbarung (Click and Meet) erforderlich.

Die Gastronomie kann von Montag an zunächst draußen mit einem Hygienekonzept und genügend Abstand zwischen den Tischen wieder öffnen. Es greift eine Sperrstunde um 23 Uhr. Eine Tischreservierung ist nicht erforderlich, wohl aber ein negativer Corona-Schnelltest.

Der Tourismus startet für voraussichtlich drei Wochen zunächst nur für Einwohner Niedersachsens. In Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind wieder touristische Übernachtungen möglich - mit einer Kapazitätsbegrenzung von 60 Prozent, gekoppelt an negative Schnelltests oder den Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung. Bei Ferienwohnungen und -häusern gibt es eine Wiederbelegungssperre von einem Tag. Erforderlich ist ein negativer Schnelltest bei der Anreise sowie danach zwei Mal wöchentlich.

Museen, Galerien und Ausstellungen können mit einem negativen Testergebnis besucht werden, es gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 Prozent. Kulturelle Veranstaltungen im Freien von Theater, Kinos, Konzerthäusern und Kulturzentren sind mit bis zu 250 Menschen möglich, Voraussetzung ist ein negativer Test. Die Außenbereiche von Zoos sind auch ohne Tests zugänglich, dies bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent.

Für Kinder wird Kontaktsport im Freien wieder für bis zu 35-köpfige Gruppen gestattet - damit wären etwa wieder Fußballspiele möglich. Begründet wird die Lockerung damit, dass Kinder für den Schulbesuch zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden. Kontaktfreie Sportangebote sollen auch für Erwachsene möglich sein bei zwei Meter Abstand zwischen den Betroffenen und mindestens zehn Quadratmeter Fläche pro Person. Dabei wird von den erwachsenen Teilnehmern ein negativer Test oder Impfnachweis erwartet.

Außerdem beginnt für zahlreiche Schüler nach monatelangem Distanzunterricht am Montag wieder der Wechselunterricht mit der Rückkehr von halben Klassen in die Schule. Niedersachsen rückt damit von seinem strikten Corona-Kurs an Schulen ab und ermöglicht Wechselunterricht wieder für alle Schulen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165. Auch die Kindertagesstätten wechseln unterhalb dieser Inzidenz wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 1. August in Kraft. Vom DEHOGA kommt Zuspruch aber auch Kritik.

Die Ampel will mit steuerlichen Vorteilen Fachleute nach Deutschland locken. Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. Auch die Bevölkerung steht dem Vorhaben mehrheitlich kritisch gegenüber.

Die erste Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und dem Bundesverband der Systemgastronomie ist ohne Ergebnis geendet. Laut Gewerkschaft sei das Angebot jedoch völlig indiskutabel. Die Arbeitgeber sprechen hingegen von einer guten und konstruktiven Atmosphäre.

In Thüringen gibt es immer weniger Gastronomie-Betriebe. Dieser Trend soll aufgehalten werden. Nun gibt es Geld vom Land - allerdings mit Voraussetzungen.

Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen in Gaststätten Alkohol trinken, wenn die Eltern dabei sind. Nicht nur der Bundesgesundheitsminister möchte das ändern. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi bringt eine Freigabe von Alkohol erst ab 18 Jahren ins Spiel.

Mit steuerlichen Vorteilen will die Bundesregierung Fachleute nach Deutschland locken - denn andere Länder tun dies schon lange. Doch es gibt Widerspruch. Auch aus den Reihen der Ampel.

Obwohl es in anderen Bundesländern bereits Einigungen gibt, eskaliert der Tarifkonflikt im bayerischen Gastgewerbe. Nun bereitet die Gewerkschaft Warnstreiks im Umfeld der EM-Halbfinalspiele vor.

Auch in der zweiten Tarifrunde haben der DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft NGG keine Einigung erzielt. Der Verband sagt, dass er ein Angebot von fast 15 Prozent Lohnerhöhung auf den Tisch gelegt hätte.

Vor dem Beginn der Tarifrunde im niedersächsischen Gastgewerbe fordert die Gewerkschaft NGG ein deutliches Lohnplus für die Beschäftigten: 400 Euro mehr im Monat, aber mindestens 3.000 Euro Einstiegslohn nach abgeschlossener Ausbildung.

Die Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband haben sich in Sachsen-Anhalt geeinigt und einen Tarifabschluss erzielt. Beschäftigte und Auszubildende profitieren.