Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 15.06.2021 informiert, dass die Frist für Änderungsanträge und Korrekturen der Kontoverbindung für einen Antrag auf November- und Dezemberhilfe ab sofort bis zum 31. Juli 2021 möglich ist. Somit wurde diese Frist um einen Monat verlängert.
Weitere Informationen zur November- und Dezemberhilfe finden Steuerberater und Antragssteller in den aktualisierten FAQs des BMWis.
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ausserordentliche-Wirtschaftshilfe/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html