Phantomlohnrisiko bei Arbeit auf Abruf wächst - kein Bestandsschutz für Altverträge

| Politik Politik

Eine möglichst flexible und rechtssichere Vertragsgestaltung bei Aushilfskräften ist seit der gesetzlichen Neuregelung der Arbeit auf Abruf zu Jahresbeginn ein Dauerbrenner in den gastgewerblichen Unternehmen und bei der Rechtsberatung des DEHOGA. Der Gesetzgeber den Unternehmen hier wahrlich nicht leicht gemacht: Wenn bei Abrufarbeit im Sinne von § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz keine Wochenarbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt ist, gelten 20 Stunden als vereinbart.

Klar ist seit letzter Woche leider auch, dass die Sozialversicherungsträger keinen Bestandsschutz für die vor dem 1. Januar 2019 geschlossenen Verträge gewährleisten werden. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben im seit einiger Zeit geführten Dialog mit der BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) einen Bestandsschutz für Altverträge abgelehnt

Ausführlicher Hintergrund beim DEHOGA-Bundesverband.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die erste Tarifrunde für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Mecklenburg-Vorpommern blieb ohne Ergebnis. Die Positionen von Arbeitgebern und Gewerkschaft liegen noch weit auseinander.

Während der Fußball-EM dürfen Berliner Restaurants, Kneipen und Biergärten, die Spiele übertragen, ihre Außenbereiche bis zum Spielende öffnen. Eine entsprechende Verordnung erließ Umweltsenatorin Ute Bonde.

MV-Tourismusminister Meyer sorgt sich um die Auslandswerbung der Deutschen Zentrale für Tourismus. Die Bundesmittel sollen gekürzt werden, sagt er. Dagegen macht er jetzt mobil.

Der Zoll ist am Samstag in Hotels und Gaststätten bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgegangen. Insgesamt seien rund 2400 Beschäftigte aller Hauptzollämter im Einsatz, teilte die Generalzolldirektion am Abend in Bonn mit.

Frust im Ampel-Bündnis aus SPD, Grünen und FDP: Bei der Europawahl hängt die Union die Konkurrenz ab, die AfD landet mit großem Plus auf Platz zwei. Im Osten liegt sie sogar vorn.

Angesichts der Herausforderungen zählen mehr denn je Vernetzung, das Bündeln der Kräfte und das Schaffen von Synergien. Vom 2. bis 4. Juni kamen dazu in Warnemünde die deutschsprachigen Verbände der Hotellerie und Gastronomie zu ihrem traditionellen Jahrestreffen zusammen.

Deutsche Bahn und S-Bahn München sprechen mit einer Recruiting-Kampagne gezielt Mitarbeiter aus der Gastronomie an. Nach Protesten des DEHOGA Bayern zieht die Bahn das Kampagnenmotiv jetzt zurück.

Auch Hoteliers und Gastronomen sind von dem Hochwasser in Bayern betroffen. Angesichts der schweren Schäden hat das bayerische Kabinett gestern ein Soforthilfe-Paket beschlossen. Dieses soll eine Summe von „100 Millionen plus x“ umfassen. Was es zu beachten gibt.

Der ehemalige Münchner Oberbürgermeister Christian Ude soll im Tarifstreit in der bayerischen Gastronomie vermitteln. Der Dehoga sieht aktuell aber keinen Bedarf für einen Schlichter. Vielmehr sei ein Angebot der Arbeitgeber an die NGG gegangen.

Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt plant eine Image-Kampagne. Die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Hotellerie und die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschlägen soll gerettet werden. Beides sehen die Lobbyisten in Gefahr. Ich halte diese Kampagne für brandgefährlich. Ein Kommentar von Marc Schnerr.