Tourismusverband: Übergangsfrist bei Abschaffung des Hotelmeldescheins zu kurz

| Politik Politik

Der Bundesrat hat der Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Übernachtungsgäste zum 1. Januar 2025 zugestimmt. Der Deutsche Heilbäderverband (DHV) und der Deutsche Tourismusverband (DTV) zeigen sich enttäuscht darüber, dass keine ausreichende Übergangsfrist geschaffen wurde.

„Die Abschaffung des Hotelmeldescheins ist ein wichtiger Schritt zum notwendigen Bürokratieabbau. Allerdings hätten die damit verbundenen Konsequenzen für die kommunale Tourismusfinanzierung berücksichtigt werden müssen“, betont Norbert Kunz, Geschäftsführer des DTV.

In vielen Kommunen sind die Hotelmeldescheine eng mit der Erhebung von Gästebeiträgen und Gästekarten verknüpft. Diese Gelder sind essenziell für die Finanzierung der touristischen Infrastruktur und der örtlichen Tourismusstrukturen. „Nur mithilfe der zweckgebundenen Einnahmen durch die Kurtaxe können die kostenintensiven, systemrelevanten Gesundheitsinfrastrukturen in den Heilbädern und Kurorten erhalten und kontinuierlich weiterentwickelt werden“, erläutert Brigitte Goertz-Meissner, Präsidentin des Deutschen Heilbäderverbandes e.V.  Durch die kurzfristige Abschaffung der Meldepflicht müssen nicht nur Kurorte ihre Satzungen überarbeiten, um weiterhin verlässlich Einnahmen generieren zu können. Im vergangenen Jahr entfielen 42 Prozent der statistisch erfassten Übernachtungen auf Kur- und Erholungsorte sowie Heil- und Seebäder.

„Die jetzt zur Verfügung stehende Zeit reicht nicht aus, um diese Anpassungen vorzunehmen. Daher hatten wir eine angemessene Übergangsfrist gefordert. Bundestag und Bundesrat sind dieser Forderung nicht nachgekommen, so dass wir jetzt fürchten, dass nicht alle Kommunen ihre Satzungen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2025 ändern können“, so Norbert Kunz weiter.

Hintergrund:
Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt, das unter anderem die Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Staatsangehörige vorsieht. Für ausländische Gäste soll die Meldepflicht bestehen bleiben. Bis zum Inkrafttreten bleibt jeder einzelne Beherbergungsbetrieb in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz auszustellen. DHV und DTV haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die Meldescheine in vielen Kommunen eine wichtige Grundlage für die Erhebung von Gästebeiträgen darstellen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit einem Aktionsplan wollen Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen Kinder- und Jugendreisen stärken. Zunächst soll der Fokus auf der Teilhabe von sozial Benachteiligten sowie der Demokratieförderung und der Bildung im Bereich des nachhaltigen Reisens liegen.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden auch Gastronomen und Hoteliers dazu verpflichtet, Anforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Darunter können auch Tisch- und Hotelreservierungen fallen.

Ihre harte Gangart gegen Cannabis-Konsum hat die Staatsregierung immer wieder betont. Strengere Regeln gelten im Freistaat aber erst jetzt - unter anderem auf Volksfesten und in Gaststätten.

Das Segment Alkoholfreier Wein ist zurzeit das Einzige, das weltweit ansteigt. Gleichzeitig gibt es in der Weinverordnung einige Regelungen, die die Vermarktung alkoholfreier Weine von Weingütern mit Trauben aus der Region erschweren.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt. Dem Abschluss waren lange Verhandlungen vorausgegangen. Die Gewerkschaft dachte sogar über Warnstreiks nach und wurde dafür von Dorint-Boss Iserlohe scharf kritisiert.

Der Essenslieferant Delivery Hero mit Hauptsitz in Berlin steht schon länger im Fokus der EU-Wettbewerbshüter. Nun leitet Brüssel den nächsten Schritt ein. Eine Strafe von mehr als 400 Millionen ist möglich.

Der DEHOGA und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten haben sich in der Tarifrunde 2024 auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten in Gastronomie und Hotellerie geeinigt.

Nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie gerieten viele Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten. Der Bund unterstützte sie mit milliardenschweren Hilfspaketen. Viele Rückforderungen landen jetzt vor Gericht. Es geht um Milliarden.

Hotels und Restaurants klagen teilweise über schlechte Umsätze. Jetzt fordert die NGG in Baden-Württemberg 15 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten. Die Arbeitgeber reagieren mit Unverständnis.

Der Landtag beschließt eine Fülle von Verboten beim Konsum von Cannabis im Freistaat. Kritiker sehen in dem neuen Gesetz Hysterie und fordern ein Ende des Kulturkampfs. Die Wiesn-Wirte zeigen sich zufrieden.