Unionsabgeordnete verlangen Anpassung der Minijob-Verdienstgrenze

| Politik Politik

In der Union wird angesichts des Fachkräftemangels der Ruf nach einer Lockerung der starren Verdienst- und Arbeitzeitregeln in der Gastronomie laut. «Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass die Verdienstgrenze im Minijob weiter auf dem Niveau von 2013 verharrt, während Einkommen und Inflation steigen», heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegenden sechsseitigen Papier einer Gruppe von Unionsabgeordneten im Bundestag.

Das Papier wurde kurz vor Weihnachten an Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) weitergeleitet, es dient als Grundlage für einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoß. Eine Initiativgruppe von mehr als 30 Unionsabgeordneten hatte bei mehreren Treffen über die Situation der Gastronomie beraten und dabei die Arbeitsgruppe Tourismus der Unionsfraktion einbezogen.

Einer der Initiatoren, Fraktionsvorstandsmitglied Axel Fischer (CDU), sagte der dpa: «Von höheren Verdienstgrenzen würden branchenübergreifend rund 7,5 Millionen Minijobber profitieren.» Der ebenfalls aus Baden-Württemberg stammende Abgeordnete Olav Gutting betonte: «Dreh- und Angelpunkt ist immer wieder der Arbeitskräftemangel.» Es sei mehr Wertschätzung den Beschäftigten gegenüber nötig, aber auch mehr Flexibilität. «Es ist gut wenn der Mindestlohn steigt, aber dann muss auch die Minijob-Verdienstgrenze Schritt halten», forderte Gutting.

"Freiräume für eine flexible Arbeitszeitgestaltung"

Fischer sprach sich zugleich für ein modernes Arbeitszeitgesetz aus, das Freiräume für eine flexible Arbeitszeitgestaltung schafft und die Spielräume des EU-Rechts nutzt. «An Stelle einer täglichen muss eine wöchentliche Höchstarbeitszeit treten, die in tarifgebundenen wie in tarifungebundenen Unternehmen gilt», sagte er. «Beschäftigte genießen so weiter den Schutz von Arbeitszeit-Höchstgrenzen, können die Arbeit während der Woche aber flexibler gestalten und diese an die persönliche Lebenssituation wie auch an die betrieblichen Gegebenheiten anpassen.» Gutting ergänzte: «Wer mehr arbeiten will, soll auch die Chance dazu haben.»

Die nordrhein-westfälische CDU-Abgeordnete Marie-Luise Dött sagte: «Die europäische Arbeitszeitrichtlinie schafft Flexibilität: Wochenarbeitszeit statt täglicher Höchstarbeitszeit. Das deutsche Recht muss dem europäischen Recht angepasst werden.»

In dem Papier heißt es, trotz des Anstiegs des Mindestlohns von 8,50 Euro im Jahr 2015 auf 9,19 Euro 2019 und der bereits beschlossenen Erhöhung auf 9,35 Euro ab Januar 2020 verharre die Verdienstgrenze in Minijobs mit 450 Euro auf dem Niveau von 2013. «In der Konsequenz müssen Minijobber – die versicherungs- und abgabenfrei bleiben wollen – weniger Stunden arbeiten, da die Verdienstgrenze schneller erreicht ist.» Die Minijobgrenze solle deshalb einmalig angehoben und künftig dynamisch an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst werden. Auf welchen Betrag diese Grenze angehoben werden soll, lassen die Abgeordneten in ihrem Papier offen.

Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit

Bei einer Reform des Arbeitszeitgesetzes schlagen die Abgeordneten statt einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor. Zudem plädieren sie für stärkeren Bürokratieabbau.

Gerade Kleinst- und Kleinbetriebe, die die Gastronomie ausmachten, sollten vor bürokratischen Lasten geschützt werden, heißt es in dem Papier. Die Einführung von Schwellenwerten von Mitarbeitern bei der Anwendung gesetzlicher Regelungen könne die bürokratische Belastung gerade für Kleinst- und Kleinbetriebe reduzieren. Als Beispiel wird die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten erst für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern genannt.

Die Abgeordneten regen insbesondere für Gastronomen eine digitale Vereinfachung der Sofortmeldung für Personal zur Deutschen Rentenversicherung an. Dies sei gerade in der Hochsaison wichtig. In für Schwarzarbeit anfälligen Branchen müssen Arbeitgeber spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Dies führe besonders bei Arbeitsaufnahmen am Wochenende zu erheblichen Praxisschwierigkeiten, schreiben die Parlamentarier. Möglichkeiten der Digitalisierung könnten hier Abhilfe schaffen, zumal weitere Informationen mit der ersten Lohnabrechnung folgten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Zur Europawahl hat die Branche ihre Positionen und Erwartungen für ein starkes Gastgewerbe in einer leistungsfähigen Europäischen Union an die Politik adressiert. Jetzt liegen die Antworten der Parteien auf den Fragenkatalog des DEHOGA und des Hotelverbandes vor.

Deutsche Bahn und S-Bahn München sprechen mit einer Recruiting-Kampagne gezielt Mitarbeiter aus der Gastronomie an. Das bringt den DEHOGA Bayern auf die Zinne. „Unverschämt“ und „hoch unanständig“ sei das, schimpft DEHOGA-Bayern-Chef Geppert und fordert Konsequenzen.

Kaum ein Thema treibt die gastgewerblichen Unternehmer so um wie die wachsende Bürokratie. In seiner neuen Broschüre „Rezepte für den Bürokratieabbau“ zeigt der DEHOGA Bundesverband die bürokratischen Pflichten für Gastronomie und Hotellerie im Detail auf und benennt seine Empfehlungen für den Bürokratieabbau.

„Die von der EU geplanten neuen Regelungen für die Pauschalreiserichtlinie kosten nicht nur Geld, sie verzerren auch den Wettbewerb weiter – zu Lasten der organisierten Reise“, kritisierte der DRV-Präsident bei einer Anhörung im Bundestag.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro zurückgewiesen. Auf Dauer würde es für Arbeitsplätze gefährlich, wenn sich die Politik hier einmische.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ausgesprochen. Gleichzeitig übte er Kritik an der Mindestlohnkommission.

Der DEHOGA Bayern sowie die Gewerkschaft NGG konnten sich in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen. Die Gewerkschaft NGG brach die Gespräche am Montag ab. Nun plane man Aktionen bis hin zum Warnstreik. Die Arbeitgeber hatten die NGG-Forderungen als unrealistisch zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission hat heute Booking Holdings, die Muttergesellschaft von Booking.com, als Gatekeeper-Plattform im Sinne des Digital Markets Act benannt. Booking.com hat nun sechs Monate Zeit, um alle Gebote und Verbote als Gatekeeper zu erfüllen.

Der DEHOGA Bundesverband macht noch einmal auf die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) aufmerksam: Diese können nach der letztmaligen Fristverlängerung vom März noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Mit Blick auf die Europawahl am 9. Juni starten die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände einen gemeinsamen Wahlaufruf mit Reformvorschlägen.